Antrag Nr. 15-0087/2022:
Installation einer Leitplanke auf der Schwanenburgbrücke (Westschnellweg)

Inhalt der Drucksache:

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Installation einer Leitplanke auf der Schwanenburgbrücke (Westschnellweg)

Antrag

Die Verwaltung der Landeshauptstadt Hannover wird aufgefordert, gegenüber der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr auf eine Errichtung einer Leitplanke (Distanzschutzplanke mit Aufsatzgeländer) auf der östlichen Seite der Schwanenburgbrücke (Westschnellweg) zu dringen. Durch die Maßnahme soll der Fuß- und Radweg von den Fahrbahnen deutlich und sicher abgegrenzt werden.

Sollte aufgrund der geringen Restnutzungszeit der Brücke eine dauerhafte Installation nicht möglich oder „unwirtschaftlich“ sein, ist zumindest eine vorübergehende Sicherungseinrichtung anzubringen.

Begründung

Bereits Anfang Oktober 2008 verabschiedete der Bezirksrat Linden-Limmer einstimmig folgenden Antrag:

„Die Verwaltung der Landeshauptstadt Hannover wird gebeten, sich bei der zuständigen Behörde dafür einzusetzen, auf der Brücke der B6 (Westschnellweg) über die Leine auf der Fahrtrichtungsseite Herrenhausen ein gleichartiges Geländer wie auf der anderen Fahrtrichtungsseite zu schaffen, damit die Sicherheit auf dem kombinierten Fuß- und Radweg von Fußgängern und Radfahrern gegenüber der Fahrbahn für Kraftfahrzeuge gegeben ist.“

In einer 1. Entscheidung vom 03.12.2008 (15-1823/2008 S1) hieß es dazu im Folgenden:

Dem Antrag wird gefolgt.

Derzeit plant die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr die Umgestaltung der östlichen Einmündung Limmerstraße im Zuge der B6.
Hierbei ist unter anderem vorgesehen, auf Brücke eine zusätzliche Fahrspur einzurichten.


Im Zuge dieser Baumaßnahme soll als Sicherung für den Radfahr- und Fußgängerverkehr eine Distanzschutzplanke mit Aufsatzgeländer, analog der westlichen Brückenseite, eingebaut werden.

Die Gesamtbaumaßnahme soll unverzüglich nach Abschluss der Planung und allen weiteren Verfahren (Bauvorbereitung, Vergabe etc.) beginnen.
Angaben über den genauen Baubeginn können derzeit noch nicht gemacht werden.“ (Hervorhebung nicht im Original)

Ein halbes Jahr später, kam es zu einer 2. Entscheidung (15-1823/2008 S2), die die Verschiebung der Maßnahme ankündigte, ohne jedoch inhaltlich von der Zusage abzurücken:

„Die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr hat ergänzend zu der Entscheidung über den Antrag Drs.-Nr. 15-1823/2008 S1 folgende Informationen übersandt:

Die Planungen für die Umgestaltung der östlichen Einmündung Limmerstraße im Zuge der B6 sind noch nicht abgeschlossen. Es fehlt insbesondere noch der statische Nachweis, dass auf dem Bauwerk über die Leine eine zusätzliche Fahrspur eingerichtet werden kann.
Aus heutiger Sicht ist davon auszugehen, dass die Baumaßnahme für die Umgestaltung der Anschlussstelle Limmerstraße im Jahr 2009 nicht mehr ausgeschrieben bzw. durchgeführt wird.
Es wird kurzfristig geprüft, ob eine vorübergehende Sicherungseinrichtung für den Radfahr- und Fußgängerverkehr auf dem Bauwerk eingerichtet werden kann.“ (Hervorhebung nicht im Original)

Seither ist nichts weiter passiert und es wurden weder eine „vorübergehende Sicherungseinrichtung“ noch eine dauerhafte „Distanzschutzplanke mit Aufsatzgeländer“ installiert.

Im Zuge der Debatte um die Neuerrichtung der Dornröschenbrücke wurde seitens der Verwaltung die unbefriedigende Situation erneut problematisiert. So wurde im März 2021 im Rahmen einer frühzeitigen Beteiligung der Bezirksratsfraktionen dargestellt, dass die Nebenanlagen der Schwanenburgbrücke nicht den Ansprüchen an eine sichere Alternative zur Rad- und Fußwegeverbindung über die Dornröschenbrücke genügen würden (Abb. 1). Es wurde daher in Aussicht gestellt, dass die LHH zeitnah auf eine Errichtung eine parallel zur Fahrbahn laufenden Barriere dringen werde.
Dieses Vorhaben gilt es auch unabhängig von der weiteren Planung bzgl. der Dornröschenbrücke voran zu treiben.