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Antwort der Verwaltung auf die
Anfrage der SPD-Fraktion Wie geht es im Vitalquartier weiter?
Sitzung des Stadtbezirksrates Döhren-Wülfel am 13.02.2025
TOP 7.3.
Immer wieder wurden dringende Wünsche der SPD Fraktion bzw. des Stadtbezirksrates Döhren-Wülfel von der Verwaltung mit dem Hinweis auf die Insolvenz eines Investors abgelehnt, bzw. darauf verwiesen, dass zurzeit wegen der Insolvenz nichts unternommen werden könne. Das betrifft u.a. die gefährliche Situation auf der Paderborner Straße in Höhe des VfB Wülfel bis zur Hannelore – Kunze-Straße, die Ampelschaltung an der Ausfahrt Hannelore-Kunze-Straße zur Wülfeler Straße. die Errichtung des zugesagten Spielplatzes Hannelore-Kunze- Straße und die Schaffung taktiler Bodenleitlinien für sehbehinderte Mitmenschen in einem inklusiven Wohngebiet.
Wir fragen daher die Verwaltung
1. Finden bereits Gespräche mit dem Insolvenzverwalter statt?
2. Wenn ja, wann erfolgen die geforderten Wohnumfeldverbesserungen?
3. Wenn nein, warum hat noch kein Gespräch mit dem Insolvenzverwalter stattgefunden und wann sollen die Straßen endlich verkehrssicher und bewohnerorientiert hergestellt werden?
Anmerkung: Diese Fragen stehen nicht im unmittelbaren Zusammenhang mit dem Neubau des Nahversorgers LIDL.
Antwort der Verwaltung
Vorbemerkungen:
Zum Bebauungsplan Nr. 1806 besteht ein städtebaulicher Vertrag nebst Erschließungsvertrag. Aufgrund eines Weiterverkaufs des vom Vertrag erfassten Gebietes und der damit einhergehenden Rechtsnachfolge sind im Jahre 2016 wesentliche Inhalte aus den Verträgen zulässig und wirksam auf Projektgesellschaften übergegangen. Hierzu zählten u.a. die Pflicht zur erstmaligen Herstellung des im Bebauungsplan vorgesehenen öffentlichen Spielplatzes und zur Erschließung des Vitalquartiers. Insoweit wird auf die damaligen Drucksachen Nr. 2675/2015 und 2560/2016 verwiesen.
Dem Wesen von städtebaulichen Verträgen und Erschließungsverträgen folgend, oblagen damit regelmäßig Planung, Bau und Finanzierung des öffentlichen Spielplatzes und der öffentlichen Erschließungsanlagen den Projektgesellschaften. Die Stadt nahm insoweit bislang lediglich Kontroll- und Überwachungsfunktionen wahr. Ziel der vertraglichen Vereinbarungen war es, am Ende den fertigen Spielplatz und die endausgebauten Erschließungsanlagen in Eigentum und Unterhaltung der Stadt zu übernehmen.
Die eigentumsrechtlichen Themenstellungen sind insoweit bereits seit längerer Zeit geklärt und vertragsgemäß abgeschlossen worden.
Aufgrund des Insolvenzverfahrens der Projektgesellschaften sind jedoch die eigentlichen Bauarbeiten ins Stocken geraten und werden durch die Projektgesellschaften auch nicht mehr aufgenommen. Die noch nicht erbrachten Leistungen betreffen sowohl die Herstellung des Spielplatzes als auch den Abschluss der Erschließungsarbeiten.
Für einen solchen Fall sind die vertraglichen Verpflichtungen durch Hinterlegung von Bürgschaften in Höhe der damaligen Kostenannahmen gesichert. Unabhängig von den finanziellen Fragestellungen muss jedoch die Stadt nunmehr anstelle der bislang verpflichteten Projektgesellschaften auch die Aufgaben von Planung und Herstellung von Spielplatz und Erschließungsanlagen übernehmen. Im Hinblick auf die Stadt als öffentliche Auftraggeberin erfordert dies regelmäßig entsprechende Vergabeverfahren.
Vor diesem Hintergrund können die Fragen zu 1 – 3 in Abstimmung mit den beteiligten Fachbereichen Umwelt und Stadtgrün sowie Tiefbau folgendermaßen beantwortet werden:
Zu Frage 1:
Ja, bereits seit Bekanntwerden der Insolvenz der Projektgesellschaften finden sowohl Gespräche als auch ein schriftlicher Austausch mit dem Insolvenzverwalter statt.
So konnte erreicht werden, dass die Bürgschaft für den Spielplatz bereits an die Stadt ausgezahlt wurde und die Freigabe der Bürgschaft für die Erschließungsleistungen mit dem nunmehr von der Stadt zu veranlassenden Baufortschritt erfolgen wird.
Zu Fragen 2 und 3:
Der Fachbereich Tiefbau ist aktuell dabei, die durch die Insolvenz zum Stillstand gekommenen Planungsleistungen (Vorbereitung der Vergabe), für den Bau der Paderborner Straße zur Vergabereife zu führen. Die Bauarbeiten sollen spätestens Anfang 2. Quartal 2025 beginnen. Die Leistungen werden aus der Inanspruchnahme der Sicherheitsleistung (Bürgschaft) finanziert. Nach Fertigstellung der Paderborner Straße folgen die Bauarbeiten im Bereich südliche Hannelore-Kunze-Straße (Engelke, Lidl) mit Knoten Wülfeler Straße. Für den Bereich der Grünplanung ist festzustellen, dass die Planungen für den Spielplatz schon sehr weit fortgeschritten waren. Durch die Insolvenz der Projektgesellschaften haben sich allerdings die zur Verfügung stehenden Finanzmittel auf die über die Bürgschaft abgesicherte Summe erheblich reduziert, so dass die bisherigen Planungen, die von einem Landschaftsarchitekten im Auftrag der Projektgesellschaften erarbeitet wurden, nicht mehr realisierbar sind. Daher muss die Verwaltung nun mit eigenen Kräften eine vollständig neue - den aktuell verfügbaren Finanzmitteln angepasste - Planung erarbeiten. Diese soll möglichst zeitnah beginnen; der Stadtbezirksrat wird über die Ausgestaltung des Spielplatzes zu gegebener Zeit einen Beschluss fassen. Eine Realisierung des Spielplatzes wird für 2026 angestrebt, kann aber aktuell noch nicht fest zugesagt werden.