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Feststellung über den Sitzverlust von Bezirksratsfrau Reimer
Antrag,
gemäß § 37 Abs. 2 der Niedersächsischen Gemeindeordnung (NGO) in Verbindung mit
§ 55 b Abs. 1 NGO festzustellen, dass bei Bezirksratsfrau Beate Reimer die Voraussetzun-
gen nach § 37 Abs. 1 Ziffer 2 NGO für den Sitzverlust vorliegen.
Berücksichtigung von Gender-Aspekten
entfällt
Kostentabelle
Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen.
Begründung des Antrages
Mit Schreiben vom 15.12.2005 hat Bezirksratsfrau Reimer schriftlich erklärt, dass sie das Bezirksratsmandat zum 01.11.2005 niederlegt, weil sie aus Hannover verzogen ist.
Damit endet ihre Mitgliedschaft im Stadtbezirksrat Nord.
Die Voraussetzungen für den Sitzverlust sind vom Stadtbezirksrat nach § 37 Abs. 2 NGO
festzustellen.
Frau Reimer ist Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben.
10.15.1
Hannover / 16.01.2006