Antrag Nr. 15-0082/2008:
Zusatzantrag der SPD-Fraktion
zum 202. Änderungsverfahren zum Flächennutzungsplan Hannover Teilbereich 202.1: Kirchrode/südlich Lange-Feld-Straße
Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit

Inhalt der Drucksache:

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Zusatzantrag der SPD-Fraktion
zum 202. Änderungsverfahren zum Flächennutzungsplan Hannover Teilbereich 202.1: Kirchrode/südlich Lange-Feld-Straße
Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit

Antrag

Der Bezirksrat möge beschließen, den vorliegenden Antrag wie folgt zu ergänzen:

mit folgenden Maßgaben:
1. eine Vereinbarung (Vorvertrag) mit der Zusage der DB Netz AG zur Errichtung einer Lärmschutzwand an der Güterumgehungsbahn (Strecke 1750) im erforderlichen Umfang (Art, Längenentwicklung, Höhe), einer möglichen zeitlichen Vorhabenabwicklung und der Ausweisung der Kostentragung als belastbare Verpflichtung vor Beschlussfassung über die in Rede stehende Änderung des Flächennutzungsplanes vorzulegen,
2. Verhandlungen mit der Region Hannover dergestalt aufzunehmen und das Ergebnis vor Beschlussfassung vorzulegen, wie sichergestellt werden kann, dass bei der zukünftigen Wohnbaufläche in besonderer Weise den Bedürfnissen von berufstätigen und erziehenden Frauen mit einer günstigen Anbindung an den ÖPNV entsprochen werden kann, also in einer solchen Weise, die keine „weißen“ Flecken (unzureichende Bedienungsqualität) im Nahverkehrsplan entstehen lässt,
3. ein Zielabweichungsverfahren zum Regionalen Raumordnungsprogramm zu beantragen.

Begründung

zu 1.: Es muss Klarheit über die Schutzvorkehrung „Lärmschutzwand“ an der Güterumgehungsbahn bezüglich der Verantwortlichen und der Kostentragung (Planung und Bau, aber auch Unterhaltung und Erhaltung, ggf. Ablösung) bestehen, bevor eine Planänderung im Flächennutzungsplan mit der Ausweisung von Siedlungsraum zum Wohnen statt Freiraum beschlossen wird.

zu 2.: Die ÖPNV-Anbindung auf der Lange-Feld-Straße zwischen Ottweilerstraße und Bemeroder Straße ist derzeit suboptimal.

zu 3.: Eine Klärung des Verfahrens zur Herstellung der Vereinbarkeit mit dem Regionalen Raumordnungsprogramm reicht nicht. Um das Heft des Handelns mit einem Ergebnis in der Hand halten zu können, sind aktive Schritte, ist ein Antrag bei der Region Hannover erforderlich. Nur dieser wird die Klärung herbeiführen können, ob der Freiraum zumindest teilweise in Siedlungsraum für Wohnzwecke umgewandelt werden kann.