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Dem Vernehmen nach werden die Anwohner von „Wülfelerstaße /
Hinter dem Dorfe" zum zweiten Mal zur Gebührenzahlung für Straßenbau-Arbeiten herangezogen.
Der Grund dafür soll darin bestehen, daß die Stadtverwaltung für das Seinerzeitige Projekt vom Land 206138,28 € zuviel erhalten und dieses überschüssige Geld nicht fristgerecht zurückerstattet hat. Nunmehr sollen Sich die Anwohner anteilig an der aufgelaufenen Zinsschuld von rund 50000,-€ beteiligen.
Wir fragen daher die Verwaltung:
1. Entspricht der Sachverhalt den Tatsachen ?
2. Falls ja, auf welcher Rechtsgrundlage sollen die Anwohner für das Fristenversäumnis der Verwaltung haftbar gemacht werden ?
3. Sind Regressansprüche gegen die Mitarbeiter der Stadtverwaltung geprüft worden, die den Schlussverwendungsnachweis nicht rechtzeitig erstellt haben ?