Drucksache Nr. 15-0077/2019 F1:
Antwort der Verwaltung auf die
Anfrage Parkplatz für Brautpaare
Sitzung des Stadtbezirksrates Mitte am 21.01.2019
TOP 9.1.4.

Inhalt der Drucksache:

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An den Stadtbezirksrat Mitte (zur Kenntnis)
 
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15-0077/2019 F1
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Antwort der Verwaltung auf die
Anfrage Parkplatz für Brautpaare
Sitzung des Stadtbezirksrates Mitte am 21.01.2019
TOP 9.1.4.

Thema: Parkplatz für Brautpaare

In der Karmarschstraße, Fahrrichtung Südwest, vor der Einmündung der Köbelingerstraße, ist vor dem Alten Rathaus ein Parkplatz mit VZ 314 gemäß Anlage 3 zu §42 StVO mit dem Zusatzschild „Reserviert für Brautpaare“ ausgewiesen. Eine zeitliche Einschränkung ist nicht ausgewiesen.

Wir fragen die Verwaltung:

1) Wie lange ist es Brautpaaren gestattet, dort zu parken?

2) In welcher Form erfolgt der Nachweis der Berechtigung, diesen Parkplatz als Brautpaar zu nutzen?

3) An welchen Wochentagen und zu welchen Uhrzeiten finden Trauungen im Alten Rathaus statt?

Die Verwaltung beantwortet die Anfrage wie folgt:

Grundsätzlich ist regelmäßiges Parken vor dem alten Rathaus mit Kfz aus stadtgestalterischer Sicht nicht gewünscht. Für Hochzeitsfahrzeuge wurde im Hinblick auf die Trauzimmer im „Dogenpalast“ dennoch dort eine Stellmöglichkeit geschaffen. Die entsprechenden Fahrzeuge sind in der Regel höherwertig, festlich geschmückt und heben sich optisch von übrigen Fahrzeugen (z.B. Handwerker oder Lieferwagen) ab.

Zudem ist die Nutzung der Plätze auf die Trauzeiten beschränkt. Eheschließungen im Alten Rathaus sind grundsätzlich von montags bis samstags möglich, wobei montags und dienstags nur in Ausnahmefällen Eheschließungen stattfinden. Die Eheschließungen sind im Regelfall vormittags, donnerstags auch nachmittags möglich.


Die Brautpaare bekommen vom Fachbereich öffentliche Ordnung Bescheinigungen zum Auslegen in den Fahrzeugen ausgehändigt. Diese berechtigen die Plätze „für die Zeit der Eheschließung am [Datum] um [Uhrzeit]“ zu nutzen. Entsprechende Vor- bzw. Nachlaufzeiten werden vom Verkehrsaußendienst berücksichtigt.