Anfrage Nr. 15-0076/2023:
Feuerwehrzufahrt zu dem Grundstück Falkenstraße 23A

Inhalt der Drucksache:

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Feuerwehrzufahrt zu dem Grundstück Falkenstraße 23A

In der Hohe Straße befindet sich seit Jahrzehnten in Höhe des Grundstücks Nr. 7 eine Ausschilderung für ein Absolutes Halteverbot (VZ 283) mit dem Zusatzschild „Feuerwehrzufahrt“. Da hier im unmittelbaren Bereich des Halteverbotes keine Zufahrt zum Grundstück Nr. 7 vorhanden ist, erscheint es offensichtlich, das durch das Verbot die gegenüberliegende Grundstückszufahrt zum Grundstück Falkenstraße 23A dauerhaft passierbar bleiben soll. Obwohl der Neubau der KiTa Hohe Straße 26 bereits vor Monaten in Betrieb genommen wurde, ist die Zufahrt zu dem Grundstück weiterhin versperrt. Das Altgebäude Falkenstraße 23A sollte ursprünglich gem. Beschlussdrucksache Nr. 0447/2019 nach Errichtung des Neubaus abgebrochen werden, erfährt aktuell aber aus bekannten Gründen eine „Zwischennutzung“.

Ich frage die Verwaltung:

1. Wie ist die Feuerwehrzufahrt für das Gebäude Falkenstraße 23A (KiTa-Altbau) aktuell gewährleistet?

2. Ist die ausgeschilderte Feuerwehrzufahrt auch für die Grundstücke Hohe Straße 24 (Helene-Lange-Schule) und 26 (KiTa-Neubau) relevant?