Drucksache Nr. 15-0076/2011 F1:
Antwort der Verwaltung auf die
Anfrage Bebauungsplan Nr. 951; 2. Änderung - "Grashöfe"
Sitzung des Stadtbezirksrates Nord am 31.01.2011
TOP 6.1.2.

Inhalt der Drucksache:

Bitte beachten Sie, dass der folgende Text eventuell medienbedingte Formatabweichungen aufweisen kann. Eine formatgetreue Abbildung des Inhalts finden Sie in der Anlage "Druckversion.pdf".
Landeshauptstadt HannoverDrucksachen-Zeichen
An den Stadtbezirksrat Nord (zur Kenntnis)
 
Nr.
Anzahl der Anlagen
Zu TOP
Antwort
15-0076/2011 F1
0
 

Antwort der Verwaltung auf die
Anfrage Bebauungsplan Nr. 951; 2. Änderung - "Grashöfe"
Sitzung des Stadtbezirksrates Nord am 31.01.2011
TOP 6.1.2.

In der Sitzung des Stadtbezirksrates Nord am 28.01.2005 informierte die Verwaltung, dass das Verfahren zum Bebauungsplan 951 durch den Oberbürgermeister verwaltungsintern für 5 Jahre auf „Eis“ gelegt wird. Grundlage dieser Entscheidung sei ein Gespräch mit Vertretern der Wirtschaft und des Gewerbeaufsichtsamt gewesen.
Auf Nachfrage in der obigen Sitzung erklärte die Verwaltung ( Frau Roth ) u.a., dass das Bebauungsplanverfahren damit nicht aufgehoben, sondern befristet ausgesetzt werde.
Nachdem die 5 Jahresfrist bereits überschritten ist fragen wir die Verwaltung:
  1. Haben sich in den letzten 5 Jahren nunmehr die Rahmenbedingungen, die zur Aussetzung des B-Planverfahrens geführt haben, im positiven Sinne verbessert?
  2. Wenn ja, wann wird das B-Planverfahren wieder aufgenommen?
  3. Wenn nein, welches sind weiterhin die Gründe hierfür?

Antwort der Verwaltung

Zu Frage 1:
Die Verwaltung hat vor einiger Zeit mit dem Gewerbeaufsichtsamt (GAA) Kontakt aufgenommen, um die Wiederaufnahme des Verfahrens zu prüfen bzw. festzustellen, ob das Verfahren weiterhin ruhen soll. Hier liegen Ergebnisse vor.
Das Gewerbeaufsichtsamt hat zwischenzeitlich eine Gesamtzusammenschau der Geruchssituation in Vinnhorst erstellt. Die Berechungen sind durch die Zentrale Unerstützungsstelle der Gewerbeaufsichtsverwaltung Hildesheim durchgeführt und zwar mit dem gegenwärtig geltenden Ausbreitungsprogramm, welches nunmehr auch die Gebäudekonturen im Windfeld berücksichtigen kann. Die bei den vorgenannten Betrieben in den letzten Jahren durchgeführten Änderungsgenehmigungen nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz haben zu einer Verbesserung der Gesamtsituation beigetragen. Derzeit laufen auch noch Gespräche mit den Betrieben, ob weitere Verbesserungen an der Betriebsweise der Anlagen technisch möglich sind, die die Geruchsimmissionen weiter reduzieren könnten. Auf Grund der großen räumlichen Ausdehnung des Industriegebietes im Vergleich zum Abstand der angrenzenden Wohnnutzungen liegen jedoch insgesamt Geruchshäufigkeiten am äußeren Rand des Bereichs des Zulässigen. Beurteilungsgrundlage ist die Geruchsimmissionsrichtlinie (GIRL). Über die gegenwärtige Situation wird ein Gespräch beim Gewerbeaufsichtsamt unter Beteilung der LHH mit Vertretern der Betriebe des Industriegürtels Hannover Nord stattfinden mit dem Ziel, gemeinsame Rahmenbedingungen für die zukünftige Entwicklung von Industrie- und Wohnnutzungen zu erarbeiten.
 Zu Frage 2:
Ob wir das Planverfahren wieder aufnehmen können, kann zum derzeitigen Zeitpunkt noch nicht abgeschätzt werden. Hier ist das Gespräch beim Gewerbeaufsichtsamt abzuwarten.
 Zu Frage 3:
 Bei negativem Ausgang des Gespräches, also wenn die Geruchsimmissionen sich nicht verbessert hätten, müsste darüber entschieden werden, ob an der Entwicklungsabsicht festgehalten wird und das Verfahren ggf. für weitere Jahre ausgesetzt oder zurückgestellt wird. Ggf. erneute Bewertung der Situation (Betriebsaufgaben/Modernisierungen) durch GAA und LHH erforderlich.