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Feststellung des Sitzverlustes von Bezirkratsmitglied Eric Stiebig
Antrag,
gem. § 52 Abs. 2 in Verbindung mit § 91 Abs. 4 S. 1 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) festzustellen, dass bei Herrn Eric Stiebig die Voraussetzungen nach § 52 Abs.1 Ziff. 1 NKomVG für den Verlust des Sitzes im Stadtbezirksrat Herrenhausen-Stöcken vorliegen.
Berücksichtigung von Gender-Aspekten
Werden nicht berührt.
Ergebnis der Klimawirkungsprüfung
Keine Auswirkungen
Kostentabelle
Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen.
Begründung des Antrages
Herr Stiebig hat schriftlich seinen Rücktritt aus dem Bezirksrat erklärt, da er seinen Wohnsitz in einen anderen Stadtbezirk verlegt hat.
Gemäß § 52 Abs. 1 Z. 1 NKomVG endet damit die Mitgliedschaft im Stadtbezirksrat Herrenhausen-Stöcken.
Der Sitzverlust ist vom Stadtbezirksrat festzustellen.
18.62.12
Hannover / Jan 29, 2025