Drucksache Nr. 15-0074/2019 F1:
Antwort der Verwaltung auf die
Anfrage Außenlautsprecher
Sitzung des Stadtbezirksrates Mitte am 21.01.2019
TOP 9.1.3.

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverDrucksachen-Zeichen
An den Stadtbezirksrat Mitte (zur Kenntnis)
 
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15-0074/2019 F1
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Antwort der Verwaltung auf die
Anfrage Außenlautsprecher
Sitzung des Stadtbezirksrates Mitte am 21.01.2019
TOP 9.1.3.

Thema: Außenlautsprecher

Mit der DS 15-2929/2018 haben wir in die Bezirksratssitzung am 17.12.2018 eine Anfrage zu Außenlautsprechern eingebracht. Bis dato ist seitens der Verwaltung keine Antwort erfolgt. In der Sitzung am 17.12.2018 wurde lediglich geäußert, dass die Beantwortung nachgereicht werde.

Wir fragen die Verwaltung:
1) Wann ist mit einer Antwort auf die Anfrage DS 15-2929/2018 zu rechnen?
2) Welche gesetzliche Regelung erlaubt es der Verwaltung, auf eine Anfrage einer Fraktion nicht zu antworten?
3) Welche Rechtsgrundlage regelt die Bearbeitungsdauer einer Anfrage durch die Verwaltung und was besagt diese Regelung genau?

Die Verwaltung beantwortet die Anfrage wie folgt:

1) Die Anfrage auf die DS 15-2929/2018 wird heute beantwortet.
2) und 3) Nach § 14 i.V.m. § 32 der Geschäftsordnung des Rates der Landeshauptstadt Hannover (GO) können Bezirksratsfraktionen, aber auch jedes einzelne stimmberechtigte oder beratende Bezirksratsmitglied Anfragen an die Verwaltung richten. Die Anfragen werden in der nächsten Bezirksratssitzung beantwortet, wenn sie spätestens am 14. Tag vor dem Tag der Sitzung bis 15.00 Uhr schriftlich bei der Abt. für Rats- und Bezirksratsangelegenheiten eingegangen sind. Gem. § 14 Abs. 4 Satz 2 der GO werden nicht erledigte Anfragen und unbeantwortet gebliebene Zusatzfragen innerhalb einer Frist von zehn Tagen schriftlich gegenüber allen Ratsfrauen und Ratsherren beantwortet.