Anfrage Nr. 15-0074/2010:
Ortsumgehung Hemmingen

Inhalt der Drucksache:

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Ortsumgehung Hemmingen

In der Stellungnahme der Stadt Hannover zum Planfeststellungsverfahren (DS 2876/99) hatte die Stadt gefordert, die Ortsumgehung Hemmingen B 3 (neu) nur dreispurig auszubauen und auf den planfreien Ausbau des Knotens B 3 (neu) / K221 in Devese zu verzichten. Dem wurde seitens der Planfeststellungsbehörde nicht gefolgt. Mit dem vierspurigen und planfreien Bau der Ortsumgehung Hemmingen wird eine der letzten Lücken im großzügigen Ausbau der B 3 zwischen Hannover und Göttingen geschlossen. Als Folge hiervon wird insbesondere der LKW-Verkehr zur Abkürzung und Einsparung von Mautgebühren zukünftig verstärkt über die B 6 (Westschnellweg) und über die B 3 aus Richtung Göttingen in unseren Stadtbezirk gelockt, anstatt die Landeshauptstadt über die mautpflichtigen Autobahnabschnitte A2 und A7 zu umfahren, was zu zusätzlichen Belastungen durch Verkehrsmengen, Luftschadstoffe und Lärm führen würde. Diese Planungen werden von vielen Menschen in Hannover und Hemmingen abgelehnt.

Wir fragen die Verwaltung:
1. Wie sollen die durch den vierspurigen und planfreien Ausbau der B 3 induzierten zusätzlichen Verkehrsmengen im nachfolgenden Straßennetz des Stadtbezirks Ricklingen und der LHH abgewickelt bzw. weitergeleitet werden?
2. Welche Umbaumaßnahmen sind für den Landwehrkreisel geplant und wie wird dieser Umbau finanziert?
3. Welche Folgenwirkungen sind aufgrund der geplanten Ortsumgehung Hemmingen B 3 (neu) hinsichtlich Verkehrsmengen, Luftqualität und Lärmbelastung im Stadtbezirk Ricklingen zu erwarten?
4. Welche Maßnahmen sind vorgesehen, trotz des zu erwartenden Verkehrszuwachses die europarechtlich vorgegebenen Grenzwerte für Luft-schadstoffe (Feinstaub und Stickstoffdioxid) im nachfolgenden Straßennetz in Ricklingen zu erreichen?
5. Welche Maßnahmen sind geplant, um der Verpflichtung zur Lärmreduzierung durch die EU-Umgebungs-Lärmrichtlinie von 2002 nachzukommen?