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Feststellung des Sitzverlustes eines Bezirksratsmitgliedes
Antrag,
gem. § 52 Abs. 2 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) in Verbindung mit § 91 Abs. 4 Satz 1 NKomVG festzustellen, dass die Voraussetzungen für den Verlust des Sitzes im Stadtbezirksrat Bothfeld-Vahrenheide bei Bezirksratsherrn Kai Marc Depenbrock gem. § 52 Abs. 1 Ziffer 1 NKomVG zum 31. Dezember 2020 vorliegen.
Berücksichtigung von Gender-Aspekten
Genderspezifische Aspekte sind nicht betroffen.
Kostentabelle
Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen.
Begründung des Antrages
Bezirksratsherr Kai Marc Depenbrock hat Oberbürgermeister Onay schriftlich mitgeteilt, dass er auf sein Mandat als Bezirksratsherr im Stadtbezirk Bothfeld-Vahrenheide verzichten wolle. Er bat um Umsetzung zum 31.12.2020. Damit endet die Mitgliedschaft im Bezirksrat Bothfeld-Vahrenheide gemäß § 52 Abs. 1 Ziffer 1 NKomVG durch Verzicht. Die Voraussetzungen des Sitzverlustes sind vom Stadtbezirksrat festzustellen.
18.62.03
Hannover / 13.01.2021