Drucksache Nr. 15-0072/2021:
Feststellung des Sitzverlustes eines Bezirksratsmitgliedes

Inhalt der Drucksache:

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In den Stadtbezirksrat Bothfeld-Vahrenheide
 
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15-0072/2021
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Feststellung des Sitzverlustes eines Bezirksratsmitgliedes

Antrag,

gem. § 52 Abs. 2 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) in Verbindung mit § 91 Abs. 4 Satz 1 NKomVG festzustellen, dass die Voraussetzungen für den Verlust des Sitzes im Stadtbezirksrat Bothfeld-Vahrenheide bei Bezirksratsherrn Kai Marc Depenbrock gem. § 52 Abs. 1 Ziffer 1 NKomVG zum 31. Dezember 2020 vorliegen.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Genderspezifische Aspekte sind nicht betroffen.

Kostentabelle

Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen.

Begründung des Antrages

Bezirksratsherr Kai Marc Depenbrock hat Oberbürgermeister Onay schriftlich mitgeteilt, dass er auf sein Mandat als Bezirksratsherr im Stadtbezirk Bothfeld-Vahrenheide verzichten wolle. Er bat um Umsetzung zum 31.12.2020. Damit endet die Mitgliedschaft im Bezirksrat Bothfeld-Vahrenheide gemäß § 52 Abs. 1 Ziffer 1 NKomVG durch Verzicht. Die Voraussetzungen des Sitzverlustes sind vom Stadtbezirksrat festzustellen.
18.62.03 
Hannover / 13.01.2021