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Eigene Mittel des Bezirksrates: Projekt "Chorjubiläum Propsteichor St. Clemens" (02/2023)
Antrag
Der Bezirksrat möge beschließen:
Der Bezirksrat bewilligt nachstehende Zuwendung:
Empfänger*in: Propstei St. Clemens
Betrag: bis zu 1.000,00 €
Verwendungszweck : Projekt "Chorjubiläum Propsteichor St. Clemens" (Zuwendung 02/2023)
Begründung
Die Grundlage für die Entscheidung ist der Antrag vom 09.12.2022 in Verbindung mit den Zuwendungsrichtlinien des Stadtbezirksrates. Dem vorzeitigen Maßnahmebeginn wurde zugestimmt.
Die bewilligte Zuwendung ist als angemessen und notwendig anerkannt. Folgekosten entstehen dem Bezirksrat nicht. Sollten die Kosten für das Projekt niedriger ausfallen als geplant, sinkt die Zuwendung des Stadtbezirksrates entsprechend.
Die Empfängerin/der Empfänger ist zur Vorlage von Originalbelegen verpflichtet.
Die Auszahlung erfolgt nach Rechnungseingang.