Anfrage Nr. 15-0067/2021:
Leerstand bei Gemeinschaftsunterkünften für Flüchtlinge im Jahr 2020

Inhalt der Drucksache:

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Leerstand bei Gemeinschaftsunterkünften für Flüchtlinge im Jahr 2020

Gemäß Anfrage der CDU zur Sitzung vom 18.11.2020 (DS Nr. 15-2349/2020 F2) zur Umwidmung von leerstehenden Flüchtlingsunterkünften in Obdachlosenunterkünften antwortet die Verwaltung, dass die Flüchtlingsunterkünfte nahezu ausgelastet sind (Stand 11/2020 zu 96%). Außerdem wurde als Antwort zu Frage 2 geantwortet, dass gemäß DS 0492/2018 E1 bereits diverse Flüchtlingsunterkünfte zu Obdachlosenunterkünften umgewidmet wurden und somit kaum Leerstand vorhanden ist (96%).

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:

0. Wieso wurden der LHH für das Jahr 2020 insgesamt 3,5 Mio. Euro für die pauschale Abgeltung von Aufwendungen für Leerstand in Gemeinschaftsunterkünften für Geflüchtete gezahlt (DS 3979 (IV) BDs der Region)?
0. Was waren hierfür die Berechnungsgrundlagen?
0. Wofür werden die zusätzlichen 3,5 Mio. im Haushalt der LHH 2020 verwendet?