Anfrage Nr. 15-0067/2020:
Nutzung der Möglichkeit des BauGB im Stadtbezirk Mitte

Inhalt der Drucksache:

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Nutzung der Möglichkeit des BauGB im Stadtbezirk Mitte

Auch durch eine starke Nachfrage und durch Immobilienspekulationen sind die Wohnkosten u.a. im Stadtbezirk Mitte explodiert; viele Menschen stehen vor der bangen Frage, ob sie auch in Zukunft in dem wunderschönen Stadtbezirk im Herzen Hannover in ihrer Wohnung wohnen bleiben können oder ob sie durch die Kostensteigerungen langfristig aus ihren Wohnungen vertrieben werden, weil sie es sich nicht mehr leisten können (Gentrifizierung). Ob dann die Wohnkosten in München oder in Hamburg noch deutlich höher sind, ist für die Menschen dann bei Verlust der eigenen Unterkunft von überschaubarem Interesse.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Stadtverwaltung der Landeshauptstadt Hannover:

1. Inwiefern wurden in der Vergangenheit Erhaltungssatzungen für Bereiche im Stadtbezirk erlassen, die dem Erhalt der Zusammensetzung der Bevölkerung dienen (Milieuschutzsatzungen) und inwiefern sind solche für die Zukunft geplant?

2. Inwiefern hat die Landeshauptstadt Hannover in der Vergangenheit im Stadtbezirk Mitte die im BauGB vorgesehenen Möglichkeiten genutzt, im Falle der Nichtnutzung von Baurechten Baugebote zu erlassen oder Eigentümer von „Schrottimmobilien“ oder anderen mit erheblichen Mängeln versehenen Immobilien durch Instandsetzungsgebote zu verpflichten?

3. Für welche Bereiche im Stadtbezirk Mitte wurden bereits Vorkaufsrechte nach § 25 BauGB geschaffen, für welche Bereiche sind sie in Vorbereitung und für welche Bereiche sind sie geplant?