Anfrage Nr. 15-0067/2019:
Petition von Herrn Rudolf Binder

Inhalt der Drucksache:

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Petition von Herrn Rudolf Binder

Mit der DS 15-2804/2018 beantragt die Verwaltung, die Petition von Herrn Binder zurückzuweisen.
Die eigentliche Petition mit den Daten der Petenten und Petentinnen wurde den Mandatsträgern im Bezirksrat Mitte nicht übersandt. Es wurde lediglich ein gedrucktes Exemplar je Fraktion bzw. Einzelverteter im interfraktionellen Gespräch verteilt. Eine Kennzeichnung dieses Exemplars mit dem Vermerk „Vertraulich“ ist unterblieben.

Wir fragen die Verwaltung:

1) Ist es rechtlich zulässig, dass die Verwaltung die Daten der Petentinnen und Petenten ohne Hinweis auf die Vertraulichkeit im interfraktionellen Gespräch verteilt hat?

2) Welche gesetzliche Regelung erlaubt bzw. versagt der Verwaltung, die eigentliche Petition nicht dem Antrag DS 15-2804/2018 hinzuzufügen?

3) Auf welcher Grundlage sollen die Mandatsträger eine Entscheidung fällen, wenn nicht jeder bzw. jedem die Petition, mit dem entsprechenden datenschutzrechtlichen Hinweis auf die Vertraulichkeit, vorliegt?