Anfrage Nr. 15-0065/2020:
Altersarmut im Stadtbezirk Mitte

Inhalt der Drucksache:

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Altersarmut im Stadtbezirk Mitte

Das Rentenniveau in Deutschland ist durch die Rentenreformen der letzten dreißig Jahre und seit dem im Interesse der privaten Versicherungswirtschaft getroffenen Beschluss des Bundestages zur Anhebung des Renteneintrittsalters am 09.03.2007 auf 67 Lebensjahre massiv gesunken. Für die Inanspruchnahme von Altersrente mit Vollendung des 65. Lebensjahres müssen die RegelaltersrentnerInnen und -rentner nunmehr für jeden vorzeitigen Monat Abschläge in Höhe von jeweils 0,3 % in Kauf nehmen.

Zeitgleich steigen die Wohnkosten und damit die Unterkunftsbedarfe -wie in ganz Deutschland- seit Jahren sehr stark mit der Folge, dass der verbleibende Teil der Altersrente für den Lebensunterhalt immer weiter absinkt. Die Anzahl der potentiell Leistungsberechtigten auf Sozialleistungen dürfte damit immer weiter ansteigen.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Stadtverwaltung der Landeshauptstadt Hannover:

1. Wie viele Personen sind im Stadtbezirk Mitte (aufgeschlüsselt nach Stadtteilen) bekanntermaßen anspruchsberechtigt auf Grundsicherungsleistungen nach dem SGB XII oder auf Wohngeld – und wie ist die Entwicklung in den letzten 30 Jahren?

2. Wie hoch ist nach Schätzung der LHH die Anzahl und die Quote der Anspruchsberechtigten nach dem SGB XII oder nach dem WohnGG, die bisher keine Leistungen beantragt haben, und inwiefern bestehen Konzepte der Landeshauptstadt, diese zur Antragstellung zu animieren?

3. Inwiefern bietet die Landeshauptstadt Hannover auch außerhalb der eigenen Räumlichkeiten Beratung und Informationen für potenziell Anspruchsberechtigte an (in SeniorInnenkreisen, im betreuten Wohnen, in Alten- und Pflegeheimen, usw.)?