Antrag Nr. 15-0063/2020:
Verbesserung der Querungsmöglichkeiten der Calenberger Straße

Inhalt der Drucksache:

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Verbesserung der Querungsmöglichkeiten der Calenberger Straße

Antrag

Der Bezirksrat möge beschließen:

Die Verwaltung wird beauftragt, an geeigneter Stelle der Calenberger Straße die Querungsmöglichkeit für den Fußverkehr zu erleichtern und sicherer zu machen – bevorzugt durch einen vorgezogenen Seitenraum mit Absenkung für Rollatoren und Kinderwägen..

Begründung

Ein vorgezogener Seitenraum erhöht nicht nur für Kinder die Einsehbarkeit der Straße, sondern auch für Eltern mit Kinderwägen sowie älteren Menschen und trägt zudem zur Verkehrsberuhigung bei.
Die Querungsmöglichkeiten der Calenberger Straße für den Fußverkehr werden seit vielen Jahren als unzureichend empfunden, sodass bereits von unterschiedlichen Parteien im BZR Mitte eine Änderung angemahnt wurde.
1.) Bereits 2010 verwies die CDU-Fraktion (Anfrage Nr. 15-0996/2010) darauf, dass sich besonders ältere Menschen beim Queren der Calenberger Straße nicht sicher fühlten und schlug die Einrichtung einer „sicheren Querungsmöglichkeit in Form eines Überwegs” vor.
a. Damals verwies die Verwaltung darauf, dass es „an der Bündelung des Fußgängerquerverkehrs“ an einem bestimmten Punkt fehle, und die Straße stattdessen an ganz unterschiedlichen Stellen gequert wird (Drucksache Nr. 15-0996/2010 F1).
2.) Mit Verweis auf die vielen Einrichtungen für Kinder in der Umgebung (KITAs: Waterloo, Wagenerstr., Goetheplatz; Ev. Familienbildungsstätte; Spielplatz Rosmarinhof) beantragte die SPD-Fraktion 2013 (Antrag Nr. 15-2100/2013) „sichere Fußgängerüberwege” einzurichten.
a. Auch dieser Antrag wurde von der Verwaltung abgelehnt (Drucksache Nr. 15-2100/2013 S1), mit der Begründung, für die Einrichtung eines Überwegs bedürfe „es im Straßenabschnitt Standorte, an denen häufig regelmäßig Fußgänger die Fahrbahn queren.”
b. Des Weiteren heißt es in der Begründung: Der Busverkehr und Rettungsdienst ließen „keine baulichen Maßnahmen für eine Verkehrsberuhigung“ zu.
Zu 1a) und 2a) ist zunächst festzustellen, dass eine solche „Bündelung“ eben nicht entsteht, wenn die Querungsmöglichkeiten entlang der Straße gleichmäßig unsicher sind.
Darüber hinaus, ist aufgrund der neuen Wohnbebauung Adolfstraße von einem erhöhten Querungsaufkommen – besonders von Kindern(!) – an der Stelle Mittelstraße/Neustädter Str. bzw. Duvehof auszugehen, da „der zusätzliche Spielplatzbedarf” der Wohnbebauung durch den – auf der anderen Seite der Calenberger Straße gelegenen(!) – Spielplatz Rosmarinhof abgedeckt werden soll (s. Durchführungsvertrag zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 1787 - Adolfstraße).
Zu 2b): Ein vorgezogener Seitenraum ist in Hannover auch bereits in Straßen eingerichtet worden, in denen, wie in der Calenberger Str. eine Buslinie verkehrt (Gartenallee, s. Anlage), bzw. ein erhöhtes Aufkommen von Rettungsfahrzeugen besteht.

Links:
Antrag der CDU-Fraktion 2010 (Anfrage Nr. 15-0996/2010): https://e-government.hannover-stadt.de/lhhsimwebre.nsf/DS/15-0996-2010
Antrag der SPD-Fraktion 2013 (Antrag Nr. 15-2100/2013): https://e-government.hannover-stadt.de/lhhsimwebre.nsf/DS/15-2100-2013
Durchführungsvertrag zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 1787 – Adolfstraße: https://e-government.hannover-stadt.de/lhhsimwebre.nsf/DS/0917-2017.


Bild siehe Anlage