Anfrage Nr. 15-0062/2021:
Gestaltung und Pflege der Fläche der aufgehobenen Gärten zwischen Teilerhöfen und Bothfelder Anger

Inhalt der Drucksache:

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Gestaltung und Pflege der Fläche der aufgehobenen Gärten zwischen Teilerhöfen und Bothfelder Anger

Der Bothfelder Anger hat als Spiel-, Freizeit- und Erholungsfläche eine wichtige Bedeutung für alle Generationen von Bürger*innen im Stadtteil. Gleichzeitig spielt diese Grünfläche eine große Rolle für das lokale Kleinklima. Auf die Erhaltung, Pflege und Gestaltung dieses Bereiches achtet der Bezirksrat deshalb in besonderem Maße.

Im Zusammenhang mit dem Bau der Teilerhöfe wurden am westlichen Rande des inzwischen fertiggestellten Bauprojektes Kleingärten aufgehoben.
Der 2017 beschlossene B-Plan 1778 weist dieses dreieckige Grundstück als „Öffentliche Grünfläche“ aus.
Zurzeit befindet es sich allerdings in einem verwilderten, verwahrlosten Zustand und ist so nicht als Ergänzung des Bothfelder Angers nutzbar.


Die fragt SPD-Bezirksratsfraktion die Verwaltung:

1. Gibt es bereits Überlegungen zur weiteren Gestaltung der Fläche?

2. Wann werden die erarbeiteten Planungen dem Bezirksrat vorgestellt?

3. In welchem Zeitrahmen ist eine Umsetzung der Pläne, die Gestaltung und Pflege dieses Bereiches geplant?



Auszug aus: B-Plan 1778 (S. 13):

„5.1 Öffentliche Grünfläche
Mit der Freiflächengestaltung wird eine Begrünung und Gliederung der neuen Siedlungsstruktur angestrebt, die die optische Einbindung des Vorhabens sowohl in das bebaute als auch in das unbebaute Umfeld unterstützt.
Dazu trägt insbesondere auch die geplante Grünfläche im Westen des vorhabenbezogenen Be-bauungsplanes bei, die das Baugrundstück gegenüber dem Landschafts- und Erholungsbereich des Bothfelder Angers funktional und grüngestalterisch abgrenzt. Ein Teil dieser ehemals als Grabeland genutzten Fläche wurde bereits im angrenzenden Bebauungsplan Nr. 617 (aus dem Jahr 1981) als öffentliche Grünfläche – Spielpark festgesetzt. Die im vorhabenbezogenen Bebauungsplan jetzt als öffentliche Grünfläche festgesetzte Dreiecksfläche wird künftig diesen öffentlichen Grünbereich des Bothfelder Angers ergänzen und arrondieren. So kann erreicht werden, dass die geplante Bebauung zwar den unbebauten Teil des Angers geringfügig verkleinert, gleichzeitig aber die öffentlich nutzbare Grünfläche vergrößert wird.“