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Feststellung des Sitzverlustes von Bezirksratsfrau Schweingel
Antrag,
gem. § 52 Absatz. 2 in Verbindung mit § 91 Absatz. 4 Satz 1 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) festzustellen, dass bei Frau Schweingel die Voraussetzungen nach § 52 Abs.1 S.1 Ziff. 1 NKomVG für den Verlust des Sitzes im Stadtbezirksrat Linden - Limmer vorliegen.
Berücksichtigung von Gender-Aspekten
Gender-Aspekte sind nicht betroffen.
Kostentabelle
Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen.
Begründung des Antrages
Frau Schweingel hat durch Mitteilung am 23.11.2020 bekannt gegeben, dass sie ihr Bezirksratsmandat zum 31.12.2020 aus persönlichen Gründen niederlegt. Der Sitzverlust ist vom Stadtbezirksrat Linden-Limmer festzustellen.
18.63.10
Hannover / 13.01.2021