Antrag Nr. 15-0058/2004:
Betriebserlaubnis für die zweite Hortgruppe in der AWO-Kita Kirchstr.

Inhalt der Drucksache:

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Betriebserlaubnis für die zweite Hortgruppe in der AWO-Kita Kirchstr.

Antrag,

Der Bezirksrat möge beschließen:

Die Verwaltung wird gebeten, das für die Verlängerung der Betriebserlaubnis der zweiten Hortgruppe in der Kita Kirchstr. Notwendige zu veranlassen. Gegebenenfalls muss die Verwaltung mit dem Landesjugendamt eine Vereinbarung treffen, wie und in welchem Zeitraum die notwendigen baulichen Veränderungen fertiggestellt sein müssen, um eine weitere Verlängerung der Betriebserlaubnis zu erhalten.

Begründung

Vor rund drei Jahren wurde eine zweite Hortgruppe in o.a. Kita eingerichtet. Es wurde eine befristete Betriebserlaubnis erteilt, da nicht alle Voraussetzungen aus der Verordnung über die Mindestanforderungen erfüllt waren. Jetzt will das Landesjugendamt die befristetete Erlaubnis nicht mehr verlängern, da die Mindestanforderungen noch immer nicht erfüllt worden sind.
Im Stadtbezirk Linden-Limmer besteht immer noch ein Mangel an Hortplätzen und durch den Wegfall von bestehenden Hortplätzen besteht sogar die Gefahr des Arbeitsplatzverlustes einzelner Eltern.
Es ist daher zwingend notwendig, dass die Verwaltung in Zusammenarbeit mit Landesjugendamt und Eltern alles zum Erhalt der Hortplätze veranlasst.