Anfrage Nr. 15-0057/2021:
Corona-Impfungen

Inhalt der Drucksache:

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Corona-Impfungen

Die nachfolgenden Fragen beziehen sich zwar insbesondere auf die betroffenen Menschen im Stadtbezirk Linden-Limmer, sind aufgrund ihres generellen Inhalts jedoch auch bezogen auf die Region Hannover zu sehen, da die Verantwortung für die Impfungen beim Gesundheitsamt der Region Hannover liegt.

Gemäß den Planungen und Vorgaben der Ständigen Impfkommission (STIKO) sind u.a. für besonders vulnerable Personen ab 80 Jahren innerhalb der 1. Stufe des Plans zur Corona-Schutzimpfung, die in Pflege- und Senioreneinrichtungen leben, Impfangebote durch mobile Impfteams vorgesehen. Für alle nicht in derartigen Einrichtungen lebenden Menschen ab 80 Jahren ist die Impfung in einem der Impfzentren auf dem Messegelände vorgesehen.

In diesem Zusammenhang frage ich die Verwaltung:

1. Wie ist sichergestellt, dass Menschen, die in häuslicher Pflege leben und wegen Bettlägerigkeit oder anderer gesundheitlicher Einschränkungen überhaupt nicht das Impfzentrum aufsuchen können, eine Impfung erhalten?


Pflegekräfte im stationären Dienst in Pflege- und Senioreneinrichtungen sind zusammen mit den Bewohnenden der Einrichtungen in Stufe 1 für ein Impfangebot vorgesehen, Pflegekräfte im ambulanten Dienst für eine prioritäre Impfung im Anschluss, ebenfalls in Stufe 1.

In diesem Zusammenhang frage ich die Verwaltung:

2. Hält es die Verwaltung für sinnvoll, auch pflegende Angehörige in das Impfangebot der Stufe 1 aufzunehmen und sieht sie Möglichkeiten, dies zu realisieren? Wenn nein, wie wird der Unterschied in der Behandlung der Pflegenden gerechtfertigt?

Am 12.01.21 gab die Diatra Verlag GmbH bekannt, dass mit Änderung der Empfehlung der Ständigen Impfkommission auch Patientinnen und Patienten von Dialyseeinrichtungen in Stufe 1 ein Impfangebot unterbreitet werden kann. [1] Dabei wird darauf hingewiesen, dass nun Einzelfallentscheidungen möglich (sind).


Es obliegt den für die Impfung Verantwortlichen, Personen, die nicht explizit genannt sind, in die jeweilige Priorisierungskategorie einzuordnen. Dies betrifft z. B. Personen mit seltenen, schweren Vorerkrankungen, für die bisher zwar keine ausreichende wissenschaftliche Evidenz bzgl. des Verlaufes einer COVID-19-Erkrankung vorliegt, für die aber ein erhöhtes Risiko angenommen werden kann.“

Im Landkreis Bamberg wurde dies bereits seit Weihnachten 2020 – also über die Empfehlung der STIKO hinaus - realisiert [2].

In diesem Zusammenhang frage die Verwaltung:

3. Wird dies durch das Gesundheitsamt der Region Hannover umgesetzt und sieht das Gesundheitsamt die Möglichkeit, diese Regelung auf andere Krankheitsbilder, z.B. aus der Onkologie oder der Transplantationsmedizin, deren betreuendes Personal bereits in der Stufe 1 ist, anzuwenden? Wenn nein, warum nicht?

[1] https://diatra-professional.de/2021/01/12/zuteilung-von-covid-19-impfstoffen/
[2] https://www.landkreis-bamberg.de/Kurzmen%C3%BC/Startseite/Reihenfolge-Impfungen.php?object=tx,2892.5&ModID=7&FID=2892.2282.1