Drucksache Nr. 15-0057/2008:
Feststellung über den Sitzverlust des Bezirksratsherrn Geburek

Inhalt der Drucksache:

Bitte beachten Sie, dass der folgende Text eventuell medienbedingte Formatabweichungen aufweisen kann. Eine formatgetreue Abbildung des Inhalts finden Sie in der Anlage "Druckversion.pdf".
Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In den Stadtbezirksrat Döhren-Wülfel
 
Nr.
Anzahl der Anlagen
Zu TOP
 
15-0057/2008
0
 

Feststellung über den Sitzverlust des Bezirksratsherrn Geburek

Antrag,

gemäß § 37 Abs. 2 Niedersächsische Gemeindeordnung (NGO) festzustellen, dass bei Bezirksratsherrn Geburek die Voraussetzungen nach § 37 Abs. 1 Ziffer 1 NGO für den Verlust des Sitzes im Stadtbezirksrat Döhren-Wülfel vorliegen.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Gender-Aspekte sind nicht berührt.

Kostentabelle

Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen.

Begründung des Antrages

Bezirksratsherr Geburek hat mit Schreiben vom 20. 11.2007 mitgeteilt, dass er sein Mandat als Bezirksratsherr zum 31.12.2007 niederlegt.
Gemäß § 37 Abs. 1 Ziffer 1 NGO endet damit seine Mitgliedschaft im Stadtbezirksrat Döhren-Wülfel durch Verzicht.

Die Voraussetzungen des Sitzverlustes sind vom Stadtbezirksrat gemäß § 37 Abs. 2 NGO festzustellen; dem Betroffenen ist Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben.
18.62.4 
Hannover / 09.01.2008