Anfrage Nr. 15-0055/2021:
Notbetreuung in Kitas und Schulen

Inhalt der Drucksache:

Bitte beachten Sie, dass der folgende Text eventuell medienbedingte Formatabweichungen aufweisen kann. Eine formatgetreue Abbildung des Inhalts finden Sie in der Anlage "Druckversion.pdf".

Notbetreuung in Kitas und Schulen

Am 05.01.21 gab das Kultusministerium die Regelungen für Betreuung und Lernen in Kitas und ähnlichen Einrichtungen und Schulen bekannt. Erstmals wurde dabei landesweit das Szenario C (Schließung der Einrichtungen) ausgerufen. Kitas sind demnach bis zum 29.01. nur für die Notbetreuung verfügbar. Dies war bereits in der Woche vor Weihnachten der Fall. Vorgesehen ist eine Auslastung von bis zu 50%. [1]

In diesem Zusammenhang frage ich bezogen auf Kitas und Schulen im Stadtbezirk Linden-Limmer die Verwaltung:

1. Wie ist von Erziehungsberechtigten nachzuweisen, dass sie berechtigt sind, die Notbetreuung in Anspruch zu nehmen?

2. Sind der Verwaltung Fälle bekannt, in denen die maximale Auslastung von 50% nicht ausgereicht hat, alle berechtigten Kinder aufzunehmen? Wenn ja, wie viele und wie wurde in diesen Fällen verfahren?

3. Wie ist insbesondere in Kitas die Einhaltung der Abstands- und Hygieneregeln zum Schutz vor einer Corona-Infektion sichergestellt, in wie vielen Einrichtungen (Kitas und Schulen bitte separat aufführen) hat deren Umsetzung dennoch zu Infektionen geführt und welche zusätzlichen Schutzmaßnahmen waren in diesen Fällen die Folge?

[1]https://www.mk.niedersachsen.de/startseite/aktuelles/presseinformationen/schul-und-kitabetrieb-im-lockdown-distanzlernen-wechselunterricht-und-notbetreuung-195966.html