Bitte beachten Sie, dass der folgende Text eventuell medienbedingte Formatabweichungen aufweisen kann. Eine formatgetreue Abbildung des Inhalts finden Sie in der Anlage "Druckversion.pdf".
Antwort der Verwaltung auf die
Anfrage Bauliche Substanz der Brücken des Westschnellweges
Sitzung des Stadtbezirksrates Linden-Limmer am 29.01.2025
TOP 5.3.4.
Im Rahmen der anstehenden Planung zum Westschnellweg wurde bekannt, dass die Brücken (insgesamt 14) des Schnellweges abgängig sind und erneuert werden sollen. Es wurden statische Berechnungen zur aktuellen und zukünftigen Leistungsfähigkeit der Bauwerke vorgenommen, die Aufschluss über den noch verbleibenden Restzeitraum und Belastungsmöglichkeiten geben sollen.
Ich frage die Verwaltung: [*]
1. Wie ist der aktuelle Stand der statischen Untersuchungen an der Brücken?
2. Wird bei / aufgrund der Auswertung der Untersuchungsergebnisse auch die Sanierung der Brücken im Bestand geprüft?
3. Wie werden die statischen Daten der Brücken aktualisiert (technisch und in welchen Zeitintervallen)?
[*] Sollte die Beantwortung einer oder mehrerer Inhalte durch die Verwaltung der Landeshauptstadt Hannover nicht möglich sein, wird um eine Weiterleitung an das NLStBV und / oder das Niedersächsische Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung zur Erledigung gebeten.
Antwort der Verwaltung:
Es erfolgte eine Weiterleitung an die zuständige Nds. Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr. Diese antwortet wie folgt:
Der Brückenersatzneubau zählt zu den wichtigsten und dauerhaft anstehenden Aufgaben der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr (NLStBV). Er ist Bestandteil einer sicheren und leistungsfähigen Straßenverkehrsinfrastruktur in Niedersachsen.
In Niedersachsen sind ca. 2.700 Brücken im Bundes- und ca. 2.100 Brücken im Landesstraßennetz in Betrieb. Zwei Drittel dieser Brücken sind mit Verkehrslasten aus den 1950er Jahren bemessen; 1954 wog ein Lkw maximal 24 t, heute 40 t und der Schwerlastverkehr hat sich seitdem mehr als verzehnfacht. Damit werden diese Brücken systematisch überlastet. Insbesondere auf Strecken mit besonders hoher Verkehrsbelastung sind die bestehenden Sicherheitsreserven weitgehend aufgebraucht.
Zur systematischen Brückenerhaltung hat die NLStBV eine Handlungsstrategie Brücke erarbeitet. Darin sind 150 Brücken im Zuge von Bundes- und Landesstraßen aufgelistet, die sich in einem kritischen Zustand befinden und prioritär durch einen Neubau ersetzt werden müssen.
zu 1.:
Grundsätzlich ist bei den Untersuchungen der Brückenbauwerke zwischen der regelmäßigen Bauwerksprüfung gem. DIN 1076 und der sogenannten Nachrechnung der Bauwerke zu differenzieren.
Bauwerksprüfungen werden in vorgegebenen Zeitintervallen und mit vorgegebenen Prüfinhalten an sämtlichen der durch die NLStBV verwalteten Bauwerken durchgeführt. Ziel ist hier neben der Erkennung von Schäden auch mögliche Veränderungen von Schäden kontinuierlich zu erheben und ggf. Maßnahmen an den Bauwerken ab- und einzuleiten.
Dabei weisen aufgrund des Bauwerksalters sämtliche rund 70 Jahre alten Bauwerke im Zuge des Projektabschnittes am Westschnellweg zunehmende Defizite und Schäden auf. Diese sind der o.g. systematischen Überlastung zuzuordnen.
Aufgrund der bundesweit eingeführten Nachrechnungsrichtlinie werden für ausgewählte bestehende Brücken des Westschnellwegs die aktuellen Tragfähigkeiten ermittelt. Hierfür werden Brücken anhand der Bestandsunterlagen und Ergebnissen von Materialuntersuchungen am bestehenden Bauwerk (im tatsächlichen Sinne statisch) nachgerechnet. In Abhängigkeit von den Ergebnissen wird die sogenannte Restnutzungsdauer bestimmt. Zudem können Maßnahmen, bspw. Abstandsgebote für LKW bis hin zur Einziehung (Verringerung) von Fahrstreifen, abgeleitet werden.
Die Nachrechnung erfolgt bereits bei allen relevanten Bauwerken im Zuge des Projektabschnittes, bspw. an der Brücke über die Davenstedter Straße, an manchen Bauwerken ist diese in Bearbeitung.
zu 2.:
Die Auswertung der Untersuchungsergebnisse der Bauwerksprüfungen endet regelmäßig mit einer Festlegung, ob maßgebende Schäden am Bauwerk zu beobachten sind und sich im Vergleich zu vorangegangen Bauwerksprüfungen signifikant erhöhen und ggf. eine Verkürzung des Prüfintervalls erforderlich wird.
Parallel werden ausgewählte Bauwerke bereits nachgerechnet, siehe zu 1.
Als Ergebnis der Nachrechnungen hat sich bei diesen Bauwerken am Westschnellweg ergeben, dass sie aufgrund ihrer Defizite nicht für eine dauerhafte Weiternutzung saniert werden können und daher durch Neubauten zu ersetzen sind.
Wie ein zu ersetzendes Bauwerk neu baulich hergestellt wird ist Aufgabe für die konkrete (Ersatz-)neubauplanung.
zu 3.:
Zu der Frage nach der Aktualisierung statischer Daten, siehe 1) und 2).
Untersuchungen der Brückenbauwerke werden in regelmäßigen Intervallen durchgeführt. Durch die Durchführung von sogenannten Bauwerksprüfungen werden fortlaufend aktuelle Ergebnisse erhoben bzw. Zustandsfeststellungen getroffen. Vorgaben hinsichtlich des Umfanges und der Intervalle der Bauwerksprüfungen sind gem. der DIN 1076 standardisiert. An erkannten defizitären Bauwerken werden die Bauwerksprüfungen jedoch in Abhängigkeit der Ergebnisse und im Falle von Anzeichen für einen zunehmenden Fortschritt der Schäden im Zeitintervall verkürzt bzw. hinsichtlich Ihrer Art und Umfang erweitert (Sonderprüfung).
Diese verkürzten Prüfintervalle und erhöhten Prüfumfänge sind an dem rund 70 Jahren altem Westschnellweg derzeit an den Bauwerken Schwanenburgbrücke, Limmerstraße, Garagenhochstraße und Davenstedter Str. durch regelmäßige Sonderprüfungen vorgesehen.