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Antwort der Verwaltung auf die
Anfrage Brücke über den Stichkanal Hannover-Linden zur Wasserstadt
Sitzung des Stadtbezirksrates Linden-Limmer am 29.01.2025
TOP 5.3.3.
Während der Informationsveranstaltung zum Wettbewerbsergebnis "Rebuilt_Wasserkante – Stichkanal Hannover-Linden“ am 16.12.2024 im Gymnasium Limmer wurde aus dem Kreis der Besuchenden zu der Ergebnispräsentation der Siegerentwürfe inhaltlich die Frage bezüglich der neu zu errichtenden Brücke über den Stichkanal Hannover-Linden (Verlauf Wunstorfer Straße in Richtung der neu zu errichtende Uferbebauung) gestellt. In der folgenden Berichterstattung / Beantwortung der gestellten Frage wurde bekannt, dass die in der Planung verzeichnete Brücke nicht Bestandteil des Wettbewerbs sei.
Ich frage die Verwaltung:
1. Wann und durch welche Institution und mit was für Funktionen / für welche Nutzergruppe wird die Brücke errichtet werden?
2. Sind für das Projekt bereits haushaltsrechtlich finanzielle Mittel bereitgestellt (welcher Haushalt / Ducksachen-Nr.) oder wird es eine Investition des Investors der Wasserstadt Limmer?
3. Wann wird der Bezirksrat Linden-Limmer über die genauen Modalitäten / Vorgehensweisen (Beschlussdrucksache) zu dieser Brücke unterrichtet?
Antwort der Verwaltung:
zu 1.:
Entsprechend dem Verkehrskonzept für die Wasserstadt Limmer, 2. Bauabschnitt, wird eine die vorgesehene Uferbebauung querende Brücke für den öffentlichen Fuß- und Radverkehr geplant. Die Errichtung ist im Zuge der Erschließung dieses Abschnittes der Wasserstadt beabsichtigt.
zu 2.:
Die Kostentragung ist Gegenstand des Erschließungsvertrages mit der Wasserstadt-Gesellschaft. Aufgrund des Nutzungszwecks, der zunächst dem entsprechenden Verkehr der Wasserstadt selbst aber auch sonstigem Fuß- und Radverkehr dient, ist von einer Kostenteilung auszugehen. Entsprechende Haushaltsmittel sind verwaltungsseitig in allen Überlegungen berücksichtigt und werden zu gegebener Zeit über die vorgesehenen haushaltsrechtlichen Instrumente verbindlich veranschlagt.
zu 3.:
Der Stadtbezirksrat Linden-Limmer wird bei Fortgang über die üblichen Verfahren eingebunden. Zeitlich laufen diese zu den vertraglichen Regelungen (Städtebaulicher Vertrag einschließlich Erschließungsvertrag) regelmäßig parallel zum Fortgang des Verfahrens zur öffentlichen Auslage des Bebauungsplans.