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Dem Vorschlag wird teilweise gefolgt.
Zu 1.) Im Einmündungsbereich Bereich Busspur Schillerstraße befindet sich gegenwärtig die Zufahrt zum westlichen Parkplatz der Deutschen Bahn. Eine durchgezogene Linie entlang der Bordabgrenzung ist daher rechtlich nicht möglich. Die Fläche zwischen Bahnhofsgebäude und Busspur gehört fast vollständig zum Grundstück der DB und kann daher von Seiten der Deutschen Bahn auch für Kraftfahrzeuge genutzt werden.
Die vorhandene Beschilderung Fußgängerzone mit den Zusatzzeichen Radfahrer und Linienverkehr frei wird beidseitig ergänzt durch das Verkehrszeichen „Verbot für Fahrzeuge aller Art“.
Zu 2.) Eine zusätzliche Lichtsignalisierung für den Radfahrer auf der Busspur in Richtung Joachimstraße ist technisch möglich und wird antragsgemäß nachgerüstet. Es wird ein Radsignal, gleichgeschaltet mit dem Bussignal, vorgesehen.
Zu 3.) Die Wegeführung des City-Radringes (blaue Symbolik auf der Fahrbahn) von der Busspur in Richtung Luisenstraße erfolgt nicht über die Einmündung der Busspur in die Joachimstraße / Luisenstraße, sondern bereits in direkter Linie von der neuen Bushaltestelle auf dem Ernst-August-Platz über die Fußgängerzone bis zum Ende des geraden Streckenabschnitts Luisenstraße. Die beantragte Fahrbahnmarkierung im Bereich der Einmündung Busspur Luisenstraße ist daher nicht erforderlich.
Die provisorische Fahrbahnmarkierung des Radfahrstreifens in Gegenrichtung zur Einbahnstraße der Luisenstraße wird als Fahrbahnmarkierung endgültig hergestellt. Die zusätzlichen Baken werden abschließend entfernt.