Drucksache Nr. 15-0047/2023 S1:
ENTSCHEIDUNG: Verbesserte Verkehrsführung Ernst-August-Platz
Sitzung des Stadtbezirksrates Mitte am 23.01.2023
TOP 9.2.1.

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverDrucksachen-Zeichen
An den Stadtbezirksrat Mitte (zur Kenntnis)
An den Verwaltungsausschuss (zur Kenntnis)
 
Nr.
Anzahl der Anlagen
Zu TOP
1. Entscheidung
15-0047/2023 S1
0
 
Stellungnahme der Verwaltung zu einem Initiativantrag eines Stadtbezirksrates

ENTSCHEIDUNG: Verbesserte Verkehrsführung Ernst-August-Platz
Sitzung des Stadtbezirksrates Mitte am 23.01.2023
TOP 9.2.1.

Beschluss

Die Verwaltung wird beauftragt die Verkehrsführung auf dem Ernst-August-Platz in folgenderweise zu optimieren:
  1. Bei der Einfahrt auf die Busspur auf dem Ernst-August-Platz von der Kurt-Schumacher-Str./Posttunnel kommend wird direkt vor der Busspur ein Schild zum Verbot für Fahrzeuge aller Art mit dem Zusatz Fahrrad frei und Linienverkehr frei, wie auf der anderen Seite dieser Spur, installiert. Zusätzlich zu dem Schild wird eine durchgezogene Linie zu Beginn der Busspur markiert, um das Durchfahrtsverbot für Kraftfahrzeuge noch deutlicher zu machen.
  2. Bei der Ausfahrt aus der Busspur Richtung Joachimstraße wird eine Fahrradampel installiert, sodass der Fahrradverkehr sicher über die Kreuzung fahren kann.
  3. Von der Busspur wird eine eindeutige Fahrradmarkierung zur Luisenstraße markiert, um hier den Verlauf des Cityradrings klar zu kennzeichnen.

Entscheidung der Verwaltung

Dem Vorschlag wird teilweise gefolgt.

Zu 1.) Im Einmündungsbereich Bereich Busspur Schillerstraße befindet sich gegenwärtig die Zufahrt zum westlichen Parkplatz der Deutschen Bahn. Eine durchgezogene Linie entlang der Bordabgrenzung ist daher rechtlich nicht möglich. Die Fläche zwischen Bahnhofsgebäude und Busspur gehört fast vollständig zum Grundstück der DB und kann daher von Seiten der Deutschen Bahn auch für Kraftfahrzeuge genutzt werden.
Die vorhandene Beschilderung Fußgängerzone mit den Zusatzzeichen Radfahrer und Linienverkehr frei wird beidseitig ergänzt durch das Verkehrszeichen „Verbot für Fahrzeuge aller Art“.
Zu 2.) Eine zusätzliche Lichtsignalisierung für den Radfahrer auf der Busspur in Richtung Joachimstraße ist technisch möglich und wird antragsgemäß nachgerüstet. Es wird ein Radsignal, gleichgeschaltet mit dem Bussignal, vorgesehen.
Zu 3.) Die Wegeführung des City-Radringes (blaue Symbolik auf der Fahrbahn) von der Busspur in Richtung Luisenstraße erfolgt nicht über die Einmündung der Busspur in die Joachimstraße / Luisenstraße, sondern bereits in direkter Linie von der neuen Bushaltestelle auf dem Ernst-August-Platz über die Fußgängerzone bis zum Ende des geraden Streckenabschnitts Luisenstraße. Die beantragte Fahrbahnmarkierung im Bereich der Einmündung Busspur Luisenstraße ist daher nicht erforderlich.
Die provisorische Fahrbahnmarkierung des Radfahrstreifens in Gegenrichtung zur Einbahnstraße der Luisenstraße wird als Fahrbahnmarkierung endgültig hergestellt. Die zusätzlichen Baken werden abschließend entfernt.