Anfrage Nr. 15-0042/2023:
Überprüfung von Radschutzstreifen auf regelkonforme Breiten

Inhalt der Drucksache:

Bitte beachten Sie, dass der folgende Text eventuell medienbedingte Formatabweichungen aufweisen kann. Eine formatgetreue Abbildung des Inhalts finden Sie in der Anlage "Druckversion.pdf".

Überprüfung von Radschutzstreifen auf regelkonforme Breiten

In ihrer Antwort auf eine Anfrage im Bezirksrat Buchholz-Kleefeld zur Breitenüberprüfung bei der Rotmarkierung von Radschutzstreifen im Stadtgebiet (15-2895/2022 F1) antwortete die Verwaltung:

„Die Verwaltung arbeitet einen Ratsauftrag zur Rotmarkierung von Radfurten, Schutzstreifen und Radfahrstreifen kontinuierlich ab. Dabei werden selbstverständlich grundsätzlich auch die aktuellen gesetzlichen Vorschriften und anderen Regelwerke berücksichtigt. Bestehende Verkehrsanlagen mit existierender Beschilderung und Markierung sind jeweils auf der Basis der bei der Einrichtung gültigen Vorschriften/Regelwerke eingerichtet worden. Es ist laufendes Geschäft der Verwaltung, den Bestand regelmäßig zu überprüfen und verkehrsbehördliche Anordnungen auf ihre Rechtmäßigkeit zu prüfen. Im Zuge dieser Prüfungen ist unter anderem auch ein Ermessen vorgesehen und je nach Einzelfall zu prüfen, wie mit bestehenden Anordnungen im Falle des Abweichens von aktuellen Vorschriften zu verfahren ist.“

Im Bezirk Mitte wurde kürzlich auch der 85 cm breite Schutzstreifen in der Königstraße mit roter Farbe markiert (Die HAZ berichtete: https://www.haz.de/lokales/hannover/stadt-hannover-markiert-radwege-allerdings-sind-sie-viel-zu-schmal-OM3ZF267UGUOBOINEDA27AGPDA.html). Der wichtige Sicherheitsabstand zu parkenden Autos (mindstens ein Meter), kann beim Befahren des zu schmalen „Schutzstreifens“ nicht eingehalten werden. Dies stellt ein erhebliches Gefährdungspotential dar. Erst kürzlich ist im Bezirk Mitte ein Radfahrer bei einem Dooring-Unfall ums Leben gekommen (https://www.haz.de/lokales/hannover/hannover-radfahrer-verstirbt-nach-dooring-unfall-mit-autofahrer-APEXGAD2ULM7AYU4YRID3G7B4Y.html ).

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:

  1. Welche Radschutzstreifen im Bezirk Mitte wurden – im Rahmen der grundsätzlich stattfinden Überprüfung – in ihrer Breite angepasst, damit diese den gültigen Vorschriften/Regelwerken entspricht?
  2. In wie vielen Fällen wurde bei der Überprüfung festgestellt, dass der existierende Schutzstreifen nicht mehr den gültigen Vorschriften/Regelwerke entspricht, und diese dennoch in ihrer unzureichenden Breite belassen?
  3. Welche Erwägungen führten dazu, den gerade einmal 85 cm breiten Schutzstreifen in der Königstraße nicht anzupassen?