Anfrage Nr. 15-0041/2023:
Anfrage Halbhohes Parken Clemensstraße

Inhalt der Drucksache:

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Anfrage Halbhohes Parken Clemensstraße

In der Clemensstraße zwischen Rote Reihe und Am Kanonenwall wird einseitig halbhoch auf dem Gehweg geparkt. Eine Beschilderung, die das halbhohe Parken anordnet, findet sich dort nicht (s. Bild 1). Das Pflaster besteht in diesem Bereich aus Gehwegplatten und einem fahrbahnnahem Streifen aus kleinteiligen Pflastersteinen. Vor einiger Zeit wurde dieses Pflaster durch die dort parkenden Autos beschädigt und seitens der Stadt instand gesetzt. Nun ist das Pflaster abermals beschädigt (s. Bild 3).

Eine abweichende Pflasterung erzeugt eine optische Trennung, stellt aber keine Erlaubnis zum Gehwegparken dar. Voraussetzung für Gehwegparken ist laut VwV-StVO, dass „die Bordsteine ausreichend abgeschrägt und niedrig sind“. Dies ist hier nicht der Fall (S. Bild 2). Das Parken auf dem Gehweg wird dennoch seitens des Verkehrsaußendienstes nicht geahndet.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:

  1. Warum wird das Gehwegparken im genannten Bereich in der Clemensstraße geduldet?
  2. Wie teuer war die letzte Instandsetzung des Pflasters durch Gehwegparken in der Clemensstraße?
  3. Welche Schritte wird die Verwaltung unternehmen, um das Gehwegparken an dieser Stelle zu unterbinden?