Drucksache Nr. 15-0039/2018 S1:
ENTSCHEIDUNG:
Schulbus für Grundschüler aus Lahe zur Grimsehlwegschule
Sitzung des Stadtbezirksrates Bothfeld-Vahrenheide am 24.01.2018
TOP 8.1.1.

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverDrucksachen-Zeichen
An den Stadtbezirksrat Bothfeld-Vahrenheide (zur Kenntnis)
An den Verwaltungsausschuss (zur Kenntnis)
 
Nr.
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Zu TOP
1. Entscheidung
15-0039/2018 S1
0
 
Stellungnahme der Verwaltung zu einem Initiativantrag eines Stadtbezirksrates

ENTSCHEIDUNG:
Schulbus für Grundschüler aus Lahe zur Grimsehlwegschule
Sitzung des Stadtbezirksrates Bothfeld-Vahrenheide am 24.01.2018
TOP 8.1.1.

Beschluss

Der Bezirksrat möge beschließen:
Die Verwaltung wir beauftragt sich bei der Region Hannover als zuständiger Verwaltung dafür einzusetzen, erneut zu prüfen, ob für die Grundschulkinder aus Lahe, die die Grimsehlwegschule besuchen der Einsatz eines Schulbusses möglich bzw. sogar erforderlich ist.

Entscheidung

Die Verwaltung hat wunschgemäß Kontakt mit der Region Hannover aufgenommen und um eine erneute Prüfung eines Schulbusses für die Grundschüler aus Lahe zur GS Grimsehlweg gebeten.

Die Region hat daraufhin die geschilderte Situation geprüft und nachfolgendes Ergebnis mitgeteilt:

Bei einer erneuten Ortsbegehung am 23.02.2018 wurde der Schulweg mit einem geeichten Handmessrad von der Grundschule Grimsehlweg zur Wohnanschrift Rendsburger Straße 15 a-d (Flüchtlingsunterkunft) in Augenschein genommen und vermessen. Auf dem gesamten Schulweg ist Straßenbeleuchtung vorhanden. Bei der Ortsbegehung wurde der Schulweg über die Grünwegverbindung An den Kräken zur Laher Heide genutzt. Bei dieser Grünwegverbindung war festzustellen, dass diese auf einer Länge von ca. 333 Meter gradlinig auf ebenem Gelände verläuft. Der Untergrund ist nicht asphaltiert, aber gefestigt. Eine Beleuchtung besteht in Abständen von ca. 30 Metern.
Der gesamte Schulweg bis zur weitest entferntesten Wohneinheit in der Flüchtlingsunterkunft war mit unter 2.000 Meter festzustellen.

Nach den Vorschriften der Schülerbeförderung und in Anlehnung der Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichtes ist dieser Schulweg als zumutbar einzustufen.

Aufgrund der Unterschreitung der Mindestentfernung von weniger als 2.000 Meter besteht somit kein Anspruch auf Schülerbeförderung, weswegen auch der Einsatz eines Schulbusses nicht weiter zu prüfen ist.

Auch darüber hinaus sind weiterhin keine Kinder bekannt, die im Stadtteil Lahe wohnen und mehr als 2 Kilometer Schulweg zur Grundschule Grimsehlweg haben.
Auch die zukünftigen Planungen eines weiteren Wohngebietes in Lahe werden vermutlich nicht dazu führen, dass ein Schulbus von der Region befürwortet wird, dennoch können sie zu gegebener Zeit eine erneute Prüfung beantragen.