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Feststellung des Sitzverlustes eines Bezirksratsmitgliedes
Antrag,
gem. § 37 Abs. 2 NGO festzustellen, dass die Voraussetzungen für den Verlust des Sitzes von Bezirksratsfrau Daniela Hermus im Stadtbezirksrat Mitte vorliegen.
Berücksichtigung von Gender-Aspekten
entfällt
Kostentabelle
Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen.
Begründung des Antrages
Bezirksratsfrau Hermus hat mit Schreiben vom 10.12.2007 mitgeteilt, dass sie das Mandat als Bezirksratsfrau mit sofortiger Wirkung niederlegt.
Gemäß § 37 Abs. 1 Ziffer 1 NGO endet damit ihre Mitgliedschaft im Stadtbezirksrat durch Verzicht.
Die Voraussetzungen des Sitzverlustes sind vom Stadtbezirksrat gemäß § 37 Abs. 2 NGO festzustellen; der Betroffenen ist Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben.
18.62.1
Hannover / 13.12.2007