Anfrage Nr. 15-0036/2019:
Anwendung der Quote für geförderten Wohnraum im Stadtbezirk Bothfeld-Vahrenheide

Inhalt der Drucksache:

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Anwendung der Quote für geförderten Wohnraum im Stadtbezirk Bothfeld-Vahrenheide

In Anbetracht der großen Nachfrage nach bezahlbarem Wohnraum und der absehbar weiter steigenden Einwohner*innenzahl in der Landeshauptstadt Hannover muss es eine der vordringendsten Aufgaben sein, möglichst preisgünstigen Wohnraum zu schaffen. Die Prinzipien der am 18.08.2016 beschlossenen Hannoverschen Wohnungsbauoffensive (Ds 1525/2016) sollten daher nach Ansicht der Grünen Bezirksratsfraktion auch bei möglichst vielen Bauprojekten im Stadtbezirk Bothfeld-Vahrenheide Anwendung finden.
Erfreulicherweise haben sich SPD, Grüne und FDP im Rat der Landeshauptstadt Hannover im Zuge der Beratungen über den Haushalt 2019/2020 auf eine Anhebung der Quote für geförderten Wohnraum von grds. 25% auf 30% pro Standort verständigt.
Leider war bzw. ist eine entsprechende Quote für geförderten Wohnraum seit 2016 nicht in allen betreffenden Beschlussvorlagen der Verwaltung vorgesehen.

Vor diesem Hintergrund fragt die Grüne Bezirksratsfraktion die Verwaltung:

1. Für welche Wohnungsneubauprojekte im Stadtbezirk wurde seit Beschluss der Hannoverschen Wohnungsbauoffensive 2016 ein Bebauungsplanverfahren eröffnet und a) ein Bebauungsplan beschlossen, b) noch kein Bebauungsplan beschlossen? (bitte Drucksachen nennen)

2. Bei welchen Wohnungsneubauprojekten im Stadtbezirk wurde bereits vor Beschluss der Hannoverschen Wohnungsbauoffensive 2016 ein Bebauungsplanverfahren eröffnet aber nachher ein Bebauungsplan beschlossen? (bitte Drucksachen nennen)

3. Bezogen auf Frage 1 und 2: In welchen Fällen war bzw. ist in der (ursprünglichen) Beschlussvorlage der Verwaltung keine Quote von bisher 25% für geförderten Wohnraum vorgesehen und was waren bzw. sind hierfür jeweils die Gründe?