Drucksache Nr. 15-0034/2019 F1:
Antwort der Verwaltung auf die
Anfrage Aufwertung der Ladenzeile Kurze-Kamp-Straße 13-20 (nördlicher Bereich)
Sitzung des Stadtbezirksrates Bothfeld-Vahrenheide am 23.01.2019
TOP 5.1.5.

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverDrucksachen-Zeichen
An den Stadtbezirksrat Bothfeld-Vahrenheide (zur Kenntnis)
 
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15-0034/2019 F1
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Antwort der Verwaltung auf die
Anfrage Aufwertung der Ladenzeile Kurze-Kamp-Straße 13-20 (nördlicher Bereich)
Sitzung des Stadtbezirksrates Bothfeld-Vahrenheide am 23.01.2019
TOP 5.1.5.

Im Stadtbezirksrat Bothfeld-Vahrenheide besteht parteiübergreifend ein hohes Interesse, schnellstmöglich eine Aufwertung der Ladenzeile Kurze-Kamp-Straße 13-20 zu erreichen. Die Verwaltung teilte auf Anfrage der FDP zur „Aufhebung des Denkmalschutzes in der Kurze-Kamp-Straße“ am 14.06.2017 mit, der Denkmalschutz könne nicht ursächlich für die Vernachlässigung eines Gebäudes sein. Eine tragfähige Nutzung gehöre zu den zentralen Zielen der Denkmalpflege und man unterstütze die Initiative zur Stärkung und Aufwertung der Ladenzeile. (siehe Ds 15-1523/2017 F1)
Auf Nachfrage beim Forum Dialog Bothfeld der Gemeinschaft Bothfelder Kaufleute am 28.11.2018 teilte die Verwaltung mit, der Sachstand sei seit nunmehr 1 ½ Jahren unverändert. Die Gründe für den anhaltenden Stillstand konnten nicht erläutert werden.

Vor diesem Hintergrund fragt die Grüne Bezirksratsfraktion die Verwaltung:


1. Gab oder gibt es seitens eines/einer oder mehrerer Eigentümer*innen Interessensbekundungen, offizielle Anfragen oder konkrete Planungen zur Sanierung/Aufwertung der Ladenzeile bzw. einzelner Teilabschnitte (siehe auch Ds 15-0029/2017 N1 S1) und wie hat die Verwaltung die Eigentümer*innen neben der Herausgabe eines Faltblattes im vorliegenden Fall konkret unterstützt?

2. Wann, wo und mit welchem Ergebnis haben in den letzten 3 Jahren Abstimmungsgespräche zwischen den Eigentümer*innen, der Stadtdenkmalpflege, dem Niedersächsischen Landesamt für Denkmalpflege und ggf. weiteren Beteiligten stattgefunden?

3. Was sind die genauen Gründe für den anhaltenden Stillstand bei der Sanierung/Aufwertung der Ladenzeile und welche rechtlichen Aspekte erschweren im vorliegenden Fall ggf. eine Umsetzung?

Die Verwaltung beantwortet die Anfrage zusammengefasst wie folgt:

Im September 2017 wurde einschließlich einer denkmalrechtlichen Genehmigung die Erlaubnis für die Einrichtung eines Cafés erteilt.
Im August 2018 wurde einschließlich einer denkmalrechtlichen Genehmigung die Erlaubnis für die Einrichtung eines Ladens erteilt.
Beide Baugenehmigungen sind noch gültig.
Die Stadtdenkmalpflege unterstützt Eigentümer, Planungsbüros und Nutzer bei allen Fragen der Nutzung, Sanierung und Änderung von Baudenkmalen durch umfangreiche Beratung, so auch im Fall der genannten Genehmigungen.
Zur Umsetzung der Genehmigungen und zu möglichen weiteren Planungen und Vorhaben in der Ladenzeile Kurze Kamp Straße wären die privaten Eigentümer und Nutzer zu befragen.