Drucksache Nr. 15-0033/2019 F1:
Antwort der Verwaltung auf die
Anfrage Beitragspflicht für Straßenausbaumaßnahmen im Stadtbezirk Bothfeld-Vahrenheide
Sitzung des Stadtbezirksrates Bothfeld-Vahrenheide am 23.01.2019
TOP 5.1.4.

Inhalt der Drucksache:

Bitte beachten Sie, dass der folgende Text eventuell medienbedingte Formatabweichungen aufweisen kann. Eine formatgetreue Abbildung des Inhalts finden Sie in der Anlage "Druckversion.pdf".
Landeshauptstadt HannoverDrucksachen-Zeichen
An den Stadtbezirksrat Bothfeld-Vahrenheide (zur Kenntnis)
 
Nr.
Anzahl der Anlagen
Zu TOP
Antwort
15-0033/2019 F1
0
 

Antwort der Verwaltung auf die
Anfrage Beitragspflicht für Straßenausbaumaßnahmen im Stadtbezirk Bothfeld-Vahrenheide
Sitzung des Stadtbezirksrates Bothfeld-Vahrenheide am 23.01.2019
TOP 5.1.4.

Im Zuge des Wegfalls der Straßenausbaubeitragssatzung zum 1.1.2019 ist bei vielen Bürger*innen die Frage aufgekommen, ob sie für Straßenbaumaßnahmen noch beitragspflichtig sind. Aufgrund diverser Anfragen hat die Verwaltung Mitte November 2018 klargestellt: „Die Beitragspflicht für eine Straßenausbaumaßnahme entsteht, wenn die Baumaßnahme abgeschlossen ist und die Schlussrechnung vorliegt. Das bedeutet, dass für alle Maßnahmen bei denen dies bis zum 31.12.2018 der Fall ist, Beiträge erhoben werden müssen. Diese Maßnahmen müssen innerhalb von vier Jahren nach Entstehen der Beitragspflicht abgerechnet werden (Verjährungsfrist). Für alle Straßen, für die die Beitragspflicht noch nicht entstanden ist, werden keine Beiträge erhoben, wenn die Straßenausbaubeitragssatzung zum 01.01.2019 aufgehoben wird.“
Aus der Antwort der Verwaltung auf eine Anfrage der Grünen Bezirksratsfraktion vom 13.12.17 geht hervor, dass im Stadtbezirk Bothfeld-Vahrenheide zum damaligen Zeitpunkt für keine der Maßnahmen aus dem GiB-Programm I+II eine Schlussrechnung vorlag. (siehe Ds 15-2959/2017 F1; ergänzend 15-2960/2017 F1 sowie 15-0037/2018 F1)

Vor diesem Hintergrund fragt die Grüne Bezirksratsfraktion die Verwaltung:


1. Für welche Straßenbaumaßnahmen des GiB-Programms im Stadtbezirk Bothfeld-Vahrenheide müssen weiterhin Straßenausbaubeiträge gezahlt werden?
2. Für welche weiteren Straßenbaumaßnahmen im Stadtbezirk Bothfeld-Vahrenheide außerhalb des GiB-Programms müssen weiterhin Straßenausbaubeiträge gezahlt werden?
3. Wann lag bei den betreffenden Straßen nach Abschluss der Baumaßnahme jeweils die Schlussrechnung vor? (bitte getrennt auflisten)

Die Verwaltung beantwortet die Anfrage wie folgt:

Zu Frage 1.) Vorbehaltlich einer abschließenden rechtlichen Prüfung nach Vorlage aller Rechnungen sind voraussichtlich für folgende Straßen des GIB-Programms im Stadtbezirk Bothfeld-Vahrenheide noch Straßenausbaubeiträge zu zahlen:

- Heinersdorfweg
- Gartenheimstraße

Zu Frage 2.) Außerhalb des GIB-Programms werden voraussichtlich für den Laher Kirchweg noch Straßenausbaubeiträge erhoben.

Zu Frage 3.) Die Schlussrechnungen für den tiefbautechnischen Ausbau sind wie folgt eingegangen:
- Heinersdorfweg am 28.06.2018 (GIB-Programm)
- Gartenheimstraße am 28.12.2018 (GIB-Programm)
- Laher Kirchweg am 19.12.2018 (Normalprogramm)