Drucksache Nr. 15-0032/2026 S1:
Antrag von Einzelvertreter Klenke (CDU): Runder Tisch - Tempo 30 auf der Wunstorfer Straße
Sitzung des Stadtbezirksrates Linden-Limmer am 28.01.2026
TOP 7.5.2.

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverDrucksachen-Zeichen
An den Stadtbezirksrat Linden-Limmer (zur Kenntnis)
An den Verwaltungsausschuss (zur Kenntnis)
 
Nr.
Anzahl der Anlagen
Zu TOP
1. Entscheidung
15-0032/2026 S1
0
 
Stellungnahme der Verwaltung zu einem Initiativantrag eines Stadtbezirksrates

Antrag von Einzelvertreter Klenke (CDU): Runder Tisch - Tempo 30 auf der Wunstorfer Straße
Sitzung des Stadtbezirksrates Linden-Limmer am 28.01.2026
TOP 7.5.2.

Beschluss


Die Verwaltung der Landeshauptstadt Hannover wird gebeten, zu der Thematik „Tempo 30 auf der Wunstorfer Straße“ einen sogenannten „Runden Tisch“ zu veranstalten, bei dem die Verwaltung, Straßenbaulastträger, Verantwortliche des ÖPNV (z.B. Region Hannover, ÜSTRA, Regiobus) und Bürgerinnen und Bürger und Initiativen aus Limmer (z.B. BI Wasserstadt Limmer [ … ]) sowie die im Bezirksrat Linden-Limmer vertretenen Parteien eingeladen werden, um Möglichkeiten zur Schaffung einer Tempo-30-Geschwindigkeitsbeschränkung oder auch andere / weitere Maßnahmen zur Verwirklichung einer besseren Verkehrssicherheit in dem Bereich zielführend zu erörtern.

Entscheidung


Dem Antrag wird nicht gefolgt.

Bei der Wunstorfer Straße handelt es sich um eine Hauptverkehrsstraße mit überbezirklicher Bedeutung. Da es sich bei der Einrichtung von Strecken -30 auf eine Hauptverkehrsstraße um die Anwendung von Bundesrecht und damit um eine Aufgabe aus dem übertragenen Wirkungskreis handelt, obliegt die Entscheidung, ob hier Tempo 30 angeordnet werden kann der Verwaltung.

Das Thema zu Geschwindigkeitsreduzierungen auf der Wunstorfer Straße wurde bereits mehrfach sowohl politisch als auch in den Verwaltungseinheiten der Stadt, mit Polizei und den öffentlichen Verkehrsbetrieben diskutiert.

Die bestehenden Stellungnahmen werden derzeit insbesondere auch im Zusammenhang mit der Beantwortung des Antrages 15-0330/2026 sowie einer Petition zur Anordnung einer durchgehenden Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h auf der Wunstorfer Straße erneut gesichtet und bewertet, auch unter dem Fokus der letzten Novellierung der StVO.


Bei der Wunstorfer Straße handelt es sich um eine Bundesstraße von überregionaler Bedeutung. Sie stellt eine nicht zu vernachlässigende Verbindung zwischen Hannover und Wunstorf dar und dient u.a. bei Störungen auf der BAB 2 als Ausweichstrecke. Die Verkehrszahlen liegen oberhalb der 10.000 Kfz/d. Aus diesen Gründen sind bauliche Maßnahmen zur Geschwindigkeitsreduzierung nicht möglich, der Verkehr muss durch die Wunstorfer Straße abfließen.

Auf der gesamten Strecke befinden sich mehrere gesicherte Querungsstellen insbesondere im Einzugsbereich von sensiblen anliegenden Einrichtungen.

Die Abfrage bei der Polizeidirektion Hannover zum Unfalllagebild ergab ein eher unauffälliges Unfallaufkommen. Es wurde der Zeitraum vom 01.01.2023 zum 31.01.2026 ausgewertet mit insgesamt 80 polizeilich registrierten Unfällen. Hiervon hatten lediglich 5 Unfälle als Ursache zu hohe Geschwindigkeiten. Auch in diesen Fällen gab es immer noch eine zusätzliche Ursache, wie z. B. Alkoholeinfluss.

Unter der Berücksichtigung der Länge der Strecke und der Verkehrsarten/Mengen ist die Unfalllage als durchaus typisch für den urbanen Raum einer Großstadt von der Polizeidirektion Hannover bewertet. Eine Unfallhäufung existiert nicht.

Es bestehen derzeit bereits zwei unabhängig voneinander ausgewiesene Tempo 30-Abschnitte auf der Wunstorfer Straße (im Bereich Kesselstraße/Ratswiese und vor der Kanalbrücke). Derzeit prüft die Verwaltung in Abstimmung mit der Polizeidirektion Hannover, ob die Einrichtung weiterer streckenbezogener Geschwindigkeitsreduzierungen und ggf. deren Verbindung zulässig ist.

Die Ergebnisse werden der Politik nach Abschluss der umfangreichen Prüfungen und erforderlichen Verkehrsbeobachtungen/-erhebungen vorgelegt.

Ein „Runder Tisch“ kann aus Sicht der Verwaltung keine neuen, weitergehenden Erkenntnisse ergeben.