Anfrage Nr. 15-0032/2020:
Feinstaub-Nachmessungen im Heideviertel

Inhalt der Drucksache:

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Feinstaub-Nachmessungen im Heideviertel

In der Bezirksratssitzung v. November d.v.J. lag ein Beschlussantrag zur Errichtung einer Luftmessstation im Heideviertel vor(1). Auch wenn dieser Antrag letztlich im Bezirksrat keine Mehrheit fand, gab es erhebliche Anhaltspunkte für eine häufige (vor allem saisonale), z.T. auch massive Überschreitung der zulässigen Grenzwerte(2) für Feinstaubbelastungen. Diese fußten auf Messungen von privater Seite, sie waren jedoch sorgfältig ausgeführt - mit Hilfe modernster Technik - und entsprechend auch dokumentiert.

Daraus folgt m.E., dass die Stadtverwaltung (bzw. die von ihr hierfür für zuständig gehaltene Landesbehörde)(3) im Wege der Gefahrenabwehr sowie auch in Verfolg der gebotenen Rechtstreue gegenüber der v.g. Richtlinie in der Pflicht steht, diese privaten Messungen, die informatorisch dem v.g. Antrag als Anlage beigefügt waren, durch amtliche Messungen entweder zu verifizieren oder aber zu widerlegen.

Ich frage daher die Verwaltung:

1. Teilen Sie diese Einschätzung hinsichtlich der Notwendigkeit von Nachmessungen - wie obenstehend?

2. Wenn ja, wie wollen Sie im Weiteren vorgehen?

3. Wenn nicht, wieso nicht?

Fußnoten

(1) Antrag Nr. 15-2769/2019
(2) EU-Richtlinie 2008/50/EG (in deutsches Recht umgesetzt mit der 39. Bundes-Immissionsschutz-Verordnung (39. BImSchV))
(3) Zentrale Unterstützungsstelle Lufteinhaltung, Lärm und Gefahrstoffe (ZUS LLG) des Staatlichen Gewerbeaufsichtsamtes Hildesheim