Anfrage Nr. 15-0028/2018:
Straßenausbaubeitragssatzung - Kolpingstraße, Wachtelstieg und Nebenanlage Geveker Kamp zwischen Davenstedter Straße und Richard-Partzsch-Weg

Inhalt der Drucksache:

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Straßenausbaubeitragssatzung - Kolpingstraße, Wachtelstieg und Nebenanlage Geveker Kamp zwischen Davenstedter Straße und Richard-Partzsch-Weg

Die Landeshauptstadt Hannover plant Maßnahmen des Sonderprogramms Grunderneuerung im Bestand (GiB) für die o.a. Straßen durchzuführen.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:

1. Aufgrund welcher Bemessungen an welchen Prüfpunkten wurde die Grunderneuerung festgelegt, hätte diese durch regelmäßige Sanierungsmaßnahmen, sorgfältige Kontrolle und Abnahme z.B. der ordnungsgemäßen Ausführung von Bauarbeiten im Bereich des durch Strom-, Elektro- und Abwasserversorger zerstörten Straßenbelags, nicht vermieden werden können?

2. Wann und ich welchen Abständen wurden die vorgeschriebenen regelmäßigen Straßenbegehungen durchgeführt, zu welchen Ergebnissen ist die Verwaltung gekommen und wann wurden die letzten Straßensanierungen zum Erhalt der Straßen ausgeführt?

3. Warum ist die Grundstücksgröße, anstatt Länge zum bebauten Bereich, Basis für die Berechnung und warum fordert die Verwaltung die sofortige Bezahlung, anstatt die Forderung bei Bedarf und auf Antrag zinslos zu stunden bzw. eine mehrjährige Splittung im Bedarfsfall zu ermöglichen?