Anfrage Nr. 15-0027/2018:
Feinstaubbelastung in Buchholz-Kleefeld infolge von silvesterbedingter Pyrotechnik

Inhalt der Drucksache:

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Feinstaubbelastung in Buchholz-Kleefeld infolge von silvesterbedingter Pyrotechnik

Feinstaubbelastung in Buchholz-Kleefeld infolge von silvesterbedingter Pyrotechnik (Die Einschränkung auf die Feinstaubbelastung in dieser Anfrage soll nicht so verstanden werden, dass andere Gefahren wie etwa die hohe Zahl der Verletzungen, die Lärmbelastung oder die extreme Vermüllung von Straßen und Gehwegen für unerheblich zu halten wären.)

Wie das Umweltbundesamt kürzlich in einem Hintergrundpapier schrieb: „Jährlich werden fast 5.000 Tonnen Feinstaub (PM10) durch das Abbrennen von Feuerwerkskörpern frei gesetzt, der größte Teil davon in der Silvesternacht. Diese Menge entspricht in etwa 17 % der jährlich im Straßenverkehr abgegebenen Feinstaubmenge. Die ermittelten Emissionen beruhen auf den statistisch gemeldeten Absatzmengen der in Deutschland zugelassenen Feuerwerkskörper.“ (UBA-Hintergrundpapier‚ Zum Jahreswechsel: Wenn die Luft „zum Schneiden“ ist‘; Dez. 2017, S. 3)

Laut UBA soll die Stadt Hannover um 1 Uhr früh in der Silvesternacht zu 2017 einen Spitzenwert von 640 µg/m³ gehabt haben. Zum Vergleich: Der seit dem 1. Januar 2005 einzuhaltende Tagesmittelwert für PM10 beträgt 50 µg/m³.

Ich frage daher die Verwaltung:


1. Welche Kenntnisse liegen der Stadtverwaltung für den Stadtbezirk Buchholz-Kleefeld über die Sonderbelastung durch Feinstaub in Folge gezündeter Feuerwerkskörper in der diesjährigen Silvesternacht vor?
2. Ist der Stadtverwaltung bekannt, wie hoch der Anteil an illegalen, also nicht zugelassenen Feuerwerkskörpern (sog. „Polenböller“) war? (Diese haben einen deutlich höheren Schwarzpulveranteil und verursachen daher entsprechend höhere Feinstaubemissionen.)