Anfrage Nr. 15-0024/2019:
Mietspiegel Hannover 2019 Teil 1

Inhalt der Drucksache:

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Mietspiegel Hannover 2019 Teil 1

Wie die ARD berichtete, zählen bei der Berechnung der Vergleichsmieten meist nur neue Verträge oder Mieterhöhungen aus den letzten vier Jahren. Also in der Regel nur die teuersten. Die große Masse der oft viel günstigeren laufenden Bestands- und Sozialmieten bleibt außen vor. Das treibt vor allem in den Metropolen die Zahlen noch steiler nach oben als sie es ohnehin schon tun.
Der Streit über die Mietpreisbremse lässt uns mitunter vergessen, dass die Mietspiegel auf die Explosion der Wohnkosten schon seit mehr als zwanzig Jahren einen mindestens ebenso starken Einfluss hatten. Dabei gäbe es eine Möglichkeit, die Steigerungen in den Ballungsgebieten zu mindern. Würde der Berechnungszeitraum im Mietspiegel von vier auf zehn Jahre erweitert, hätte dies starke Auswirkungen – zugunsten der Mieter*innen. Vor allem in den Städten würden die Vergleichsmieten deutlich sinken. Die Zahlen stammen kurioserweise aus der Branche selbst. Der Wirtschaftswissenschaftler Prof. Dr. Marco Wölfle von der Steinbeis-Hochschule in Freiburg hat die Folgen einer Mietspiegel-Reform im Auftrag des Immobilienverbandes Deutschland untersucht. Seine Ergebnisse sind eindeutig:
"Wenn wir jetzt den Mietspiegelzeitraum von vier auf zehn Jahre verlängern, reduzieren wir die Vergleichsmiete in den Großstädten in vielen Fällen um einen zweistelligen Prozentbereich. Sprich: Mehr als zehn Prozent geht die Vergleichsmiete zurück." (Zitiert nach ARD Onlin)e
Nach einer entsprechenden Analyse des vorliegenden hannover'schen Mietspiegels ergeben sich einige Fragen zur angewandten Methodologie.
Ich frage daher die Verwaltung:
1. Welcher Mietspiegelzeitraum (s.o.) wurde bei der Erstellung des vorliegenden Mietspiegels tatsächlich verwendet?
2. Die Art der Wohnung (Abschnitt 4.2.1 auf S. 5) wird – wie es dort heißt – nicht direkt in den Mietspiegel einbezogen. Angesichts dessen, dass Fragebögen ohnehin ausgefüllt werden müssen, wäre eine Erhebung dieses Wohnwertmerkmals nicht möglich gewesen?
3. Führt nicht die Punktevergabe für eher standardmäßig vorhandene Wohnungsausstattungsmerkmale lt. Abschnitt 4.2.4 auf S. 6-7 (z.B. Warmwasserversorgung in der Küche, Isolierglas oder eine halbwegs moderne Badausstattung) dazu, dass eine Wohnung automatisch auf der Skala zwischen Spannenunterwert und Spannenoberwert in Richtung des Letzteren verschoben wird, so dass der Mietrichtwert steigt, ohne dass deshalb eine besondere Wohnqualität vorliegen muss?