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Stellungnahme der Verwaltung zu einem Initiativantrag eines Stadtbezirksrates
Entscheidung
Bessere Kennzeichnung der Ausfahrten an der Sutelstraße zum Schutz von mobilitätseingeschränkten Personen
Sitzung des Stadtbezirksrates Bothfeld-Vahrenheide am 18.01.2023
TOP 7.4.1.
Beschluss
Der Bezirksrat möge beschließen:
Die Verwaltung wird aufgefordert, beidseitig der Sutelstraße (südlicher Teil ab Ebelingstraße) die diversen Grundstücksausfahrten für Menschen mit eingeschränkter Mobilität durch taktile und optische Elemente im Straßenraum wahrnehmbar und damit sicherer zu machen.
Entscheidung
Dem Beschluss wird nicht gefolgt.
Es ist nicht üblich beim Überqueren von Grundstücksüberfahrten typischerweise Bodenindikatoren zu verlegen.
Ohne Bodenindikatoren vor Grundstücksüberfahrten wird der Bewegungsablauf von sehbehinderten und blinden Menschen im Bereich der zu kreuzenden Grundstückszufahrt nicht unterbrochen und die geltende Bevorrechtigung entlang des Geh- oder Radweges gegenüber dem Verkehr von und zum Grundstück ist für alle Beteiligten eindeutig.
Bodenindikatoren an Grundstücksüberfahrten werden bisher nur dort verwendet, wo Grundstückszufahrten sehr große Breiten (~> 12,00 m) aufweisen, oder aber, wenn dort ein hohes Verkehrsaufkommen üblich ist, wie beispielsweise bei Supermarkt-Parkplätzen.