Antrag Nr. 15-0020/2021:
Fahrradzone im Hermann-Löns-Park und Umgebung einrichten

Informationen:

Beratungsverlauf:

Antragsteller(in):

Gemeinsamer Antrag von Fraktion DIE LINKE, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und Bezirksratsherrn Carlson (PIRATEN)

Inhalt der Drucksache:

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Fahrradzone im Hermann-Löns-Park und Umgebung einrichten

Antrag

Der Stadtbezirksrat möge beschließen:

Die Verwaltung wird aufgefordert, im Hermann-Löns-Park eine Fahrradzone einzurichten:Die Straßen „Am Annateich“, „Haubergstraße“, „Anna-von Borries-Straße und „Hermann-Löns-Park“ werden mit den neuen Verkehrszeichen „Fahrradzone“ (Zeichen Nr. 244.3 und Zeichen Nr. 244.4) eingerichtet.Die Fahrbahn wird mit dem Zusatzschild „KFZ-Verkehr frei“ für KFZ und das Inliner- und Rollschuhfahren gesondert mit dem Zusatzzeichen Nr. 1020-13 freigegeben.

Begründung


Die Maßnahmen berücksichtigen das Leitbild Radverkehr und dienen der Verbesserung des Ausbaus des Radverkehrs im Netzkonzept Radverkehr, welches überörtliche Hauptwegeverbindungen und Stadtteilnetze definiert und die Grundlage für wichtige Lückenschließungen darstellt. Seit dem Inkrafttreten der Novelle der Straßenverkehrsordnung (StVO) am 28.04.2020 gibt es mit dem neuen Verkehrszeichen „Fahrradzone“ nun die Möglichkeit, größere zusammenhängende Bereiche nach dem Vorbild von Tempo-30-Zonen einzurichten, in denen die Regeln für Fahrradstraßen gelten. Ebenso ist die Beschilderung von Fahrradstraßen in Tempo-30-Zonen vereinfacht worden. Wenn eine Fahrradstraße durch eine Tempo-30-Zone verläuft, kommt die Straßenverkehrsbehörde an den Querungsstellen der Fahrradstraße künftig mit weniger Verkehrszeichen aus.Der Hermann-Löns-Park dient als Erholungsraum und weist darüber hinaus eine hohe Fahrradverkehrsdichte aus. Die Einrichtung der Fahrradzone in diesem Bereich ergänzt die Anbindung an den geplanten Radschnellweg Hannover-Lehrte und führt auch zu der gewünschten Trennung der gemischten Nutzung von parallel verlaufenden Wegen (z.B. in der „Haubergstraße“ und der Straße „Hermann-Löns-Park“) durch Fußgänger*innen und Radfahrer*innen. Die Straßen sind dann dem Radverkehr vorbehalten. KFZ-Verkehr sollte nur zur Anbindung an die Parkplätze und für Anlieger der Kleingärten freigegeben werden.