Antrag Nr. 15-0018/2025:
Einfädelungsstreifen rot für Radfahrende auf der stadtauswärts führenden Seite der Kanalbrücke der B441 von Limmer nach Ahlem oder weitere kreative Lösungen zur Gefahrenminderung

Inhalt der Drucksache:

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Einfädelungsstreifen rot für Radfahrende auf der stadtauswärts führenden Seite der Kanalbrücke der B441 von Limmer nach Ahlem oder weitere kreative Lösungen zur Gefahrenminderung

Antrag

Der Bezirksrat möge beschließen:

Die Verwaltung wird aufgefordert, auf der B441 (rechte Seite) einen Einfädelungsstreifen oder Ähnliches analog zu dem am Badenstedter Markt anzubringen, und ihn rot einzufärben.

Begründung


Leider ist der Antrag aus der Drucksache Nr. 15-1671/2024 von der Verwaltung abgelehnt worden, obwohl das Befahren der Strecke durch Radfahrende nach mindestens eigenem Erleben recht gefährlich sein kann. Der dort existierende Mischverkehr provoziert selbst bei vorsichtigster Fahrweise von Radfahrenden oftmals einen zu engen Kontakt von motorisierten Fahrzeugen und den Fahrrädern.

Anscheinend ist der WSV nicht in der Lage, die rechte Seite der Brücke reparieren zu lassen, und dadurch werden Menschen mit Fahrrädern gezwungen, auf die Fahrbahn auszuweichen, und nach der Brücke wieder den gemischten Rad- und Fußweg zu nutzen.

Es ist nicht hinzunehmen, dass sich Radfahrende einer Gefahr aussetzen müssen, die nicht von ihnen ausgeht, sondern von der Nicht-Reparatur eines Bauwerkes. Dieses zu akzeptieren, kann nicht vom Bezirksrat oder von der Verwaltung der Landeshauptstadt vertreten werden, sondern hier muß kreativ die Sicherheit verbessert werden.