Antrag Nr. 15-0016/2011:
Regularien für den Integrationsbeirat

Inhalt der Drucksache:

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Regularien für den Integrationsbeirat

Antrag

Der Bezirksrat möge beschließen:
Für den einzurichtenden Integrationsbeirat Südstadt-Bult werden die nachfolgenden Regularien beschlossen:

§ 1 Aufgabe

Der Integrationsbeirat Südstadt-Bult ist für die nachfolgenden Aufgaben zuständig:

1.1 Förderung der Kommunikation zwischen Menschen mit und ohne Migrationshintergrund
1.2 Öffnung von Verwaltung und Politik für Migrations- und Integrationsthemen
1.3 Interessen aufnehmen und Interessenkonflikte moderieren
1.4 mögliche Konflikte im Stadtbezirk benennen und nach Lösungen suchen
1.5 Artikulation von Anliegen der im Stadtbezirk lebenden Menschen mit Migrationshintergrund
1.6 Erweiterung des Integrationsrates Südstadt-Bult durch Foren, die nach Bedarf vom Integrationsbeirat selbst eingerichtet werden
1.7 konkrete Projekte entwickeln, fördern und begleiten
1.8 Der Integrationsbeirat soll Vorschläge unterbreiten, wie die im Haushalt der LHH zur Förderung der Arbeit der Integrationsbeiräte eingestellten Mittel verwendet werden. Dabei sind die folgenden Kriterien zu berücksichtigen:
Förderung des Zusammenlebens von verschiedenen Kulturen und Milieus; Förderung von Gleichberechtigung und Chancengleichheit, Förderung des gegenseitigen Austauschs, Förderung von interkultureller Managementkompetenz, Förderung von Netzwerken zur Unterstützung von Integrationsprozessen.

§ 2 Zusammensetzung und Bestellung der Mitglieder

Den Vorsitz des Integrationsbeirates Südstadt-Bult führt der stellvertretende Bezirksbürgermeister. Er oder sie hat kein Stimmrecht.

Der Integrationsbeirat im Stadtbezirk Südstadt-Bult hat insgesamt 16 stimmberechtigte Mitglieder (Menschen mit Migrationshintergrund, Multiplikatoren sowie je ein Mitglied der Fraktionen des Bezirksrates und ggf. Einzelvertreterinnen und Einzelvertreter).
Der Integrationsbeirat ist mindestens zur Hälfte mit Menschen mit Migrationshintergrund und daneben mit Multiplikatoren zu besetzen. Diese müssen im Stadtbezirk Südstadt-Bult wohnen bzw. hauptberuflich oder ehrenamtlich tätig sein. Die weiteren Plätze werden mit jeweils einem Mitglied jeder Fraktion sowie ggf. den Einzelvertreterinnen oder Einzelvertretern des Bezirksrates besetzt.

Es ist darauf zu achten, dass die Besetzung der Mitglieder geschlechterparitätisch erfolgt, sowie möglichst viele Frauen und Männer mit unterschiedlichem Migrationshintergrund vertreten sind.

Die Mitglieder des Integrationsbeirates Südstadt-Bult werden durch den Bezirksrat benannt. Der Integrationsbeirat wird in der Weise gebildet, dass die in Absatz 1 und Absatz 2 festgelegte Zahl der Mitglieder auf die Benennungen der Fraktionen, Gruppen und Einzelvertreterinnen oder Einzelvertreter des Bezirksrates entsprechend dem Verhältnis der Mitgliederzahl der einzelnen Fraktionen, Gruppen und Einzelvertreterin oder Einzelvertreter zur Mitgliederzahl aller Fraktionen, Gruppen und Einzelvertreterinnen oder Einzelvertreter verteilt werden. Dabei erhält jede Fraktion, Gruppe, Einzelvertreterin oder Einzelvertreter zunächst so viele Sitze, wie sich für sie ganze Zahlen ergeben. Sind danach noch Sitze zu vergeben, so sind sie in der Reihenfolge der höchsten Zahlenbruchteile auf die Fraktionen, Gruppen, Einzelvertreterin oder Einzelvertreter zu verteilen.

Insgesamt ist eine einvernehmliche Besetzung anzustreben.

Die Personen müssen das 16. Lebensjahr vollendet haben. Die Berufung erfolgt zur Person, somit sind Vertretungen nicht möglich.

Über die erstmalige Besetzung des Gremiums beschließt der Bezirksrat Südstadt-Bult spätestens in seiner Februarsitzung 2011. Diese Besetzung gilt zunächst bis zur Mitte der nächsten Wahlperiode (bis spätestens 31.03.2014). Im Anschluss daran soll die Dauer der Besetzung an die jeweilige Wahlperiode des Bezirksrates angeglichen werden.

§ 3 Geschäftsgang

Die Sitzungen des Integrationsbeirates Südstadt-Bult sind grundsätzlich öffentlich. Es ist jeweils eine Niederschrift über die Ergebnisse der Sitzungen zu fertigen und an die Mitglieder des Integrationsbeirates sowohl als auch an die Mitglieder des Bezirksrates Südstadt-Bult zu übersenden. Die Sitzungen werden in deutscher Sprache geführt.
Der Integrationsbeirat soll mindestens vierteljährlich einberufen werden. Seine Themen werden auf Antrag des Integrationsbeirates auf die Tagesordnung der Bezirksratssitzungen gesetzt.

Begründung:

Der Bezirksrat Südstadt-Bult hat in seiner Sitzung am die Einrichtung eines Integrationsbeirates beschlossen. Vor der Beschlussfassung über die Mitglieder sollen die Regularien über die Arbeit des Integrationsrates feststehen.

Die Arbeit des Integrationsbeirates soll möglichst gestalterisch effektiv sein. Aus diesem Grund ist die Zahl der Mitglieder nicht zu hoch zu wählen. Um die Vielfalt der im Stadtbezirk lebenden Menschen abzudecken, ist es wichtig darauf zu achten, dass insbesondere Frauen und Männer gleichermaßen in dem neuen Gremium vertreten sind. Zugleich erfordert es auch, dass möglichst viele Nationalitäten der im Stadtbezirk lebenden Menschen bei der Berufung berücksichtigt werden.