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Radverkehrsführung in der Langenforther Straße
Antrag
Der Bezirksrat möge beschließen:
Das Befahren des Radweges entlang der Langenforther Straße in Fahrtrichtung Sündernstraße im Abschnitt zwischen den Einmündungen Meierwiesen und An den Hilligenwöhren wird beidseitig erlaubt. Der Radweg wird entsprechend beschildert.
Begründung
Viele Schülerinnen und Schüler, die im Wohngebiet zwischen Langenforther Straße und Ada-Lessing-Straße wohnen, fahren mit dem Fahrrad oder mit dem Roller zur Grundschule Gartenheimstraße. Der Schulweg führt von der Straße Meierwiesen über die Langenforther Straße, An den Hilligenwöhren und dann in Richtung Bezirkssportanlage (Bild -entfernt).
Aktuell nutzen die Kinder die Überquerungsinsel unterhalb der Einmündung An den Hilligenwöhren. Insbesondere in den frühen Morgenstunden dauert das sichere Überqueren an dieser Stelle aufgrund des Berufsverkehrs sehr lang und birgt für Schulanfänger auch Gefahren u.a. bei schlechten Sichtverhältnissen.
Bei Nutzung der Bedarfsampel an der Einmündung Meierweisen bestehen diese Gefahren nicht. Allerdings müssen die Kinder dann für ca. 400 m auf der linken Fahrbahnseite den Radweg nutzen. Hierfür muss eine entsprechende Nutzung durch Beschilderung und ggf. Fahrbahnmarkierungen freigegeben werden.