Drucksache Nr. 15-0014/2011 F1:
Antwort der Verwaltung auf die Anfrage: Sanierung Grundschule Meterstraße
Sitzung des Stadtbezirksrates Südstadt-Bult am 19.01.2011, TOP 5.2.1.

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverDrucksachen-Zeichen
An den Stadtbezirksrat Südstadt-Bult (zur Kenntnis)
 
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15-0014/2011 F1
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Antwort der Verwaltung auf die Anfrage: Sanierung Grundschule Meterstraße
Sitzung des Stadtbezirksrates Südstadt-Bult am 19.01.2011, TOP 5.2.1.

Sowohl in der Beschlussdrucksache 2767/2009, Anlage 1 „Grundsatzentscheidung über weitere Bauprojekte 2010 – 2012“ als auch in der Information des Fachbereichs Gebäudemanagement vom 05.11.2010 „Informationen über planbare (größere) Bauunterhaltungsmaßnahmen für das Jahr 2011 im Stadtbezirk 7“ ist die GS Meterstraße mit der Baumaßnahme Gesamtsanierung mit einem Projektvolumen von 6,2 Mio. Euro aufgeführt.
In Anbetracht der grundlegenden Weichenstellungen, die mit einer solchen Baumaßnahme ausgelöst werden, fragen wir die Verwaltung:
Frage 1:
Wird bei den baulichen Maßnahmen von vornherein berücksichtigt, dass die GS Meterstraße eine inklusive Stadtteilschule werden kann?
Frage 2: Welche baulichen Maßnahmen werden nach erstem Stand hierzu geplant
Frage 3:
Wann wird die Verwaltung hierzu eine detaillierte Beschlussdrucksache vorlegen?

Text der Antwort

Antwort zu Fragen 1 bis 3:
Zum Thema Inklusion / bauliche Rahmenbedingungen gibt es zurzeit noch keine für Hannover geltenden Standards. Mit DS 856/2010 hat der Rat die Verwaltung beauftragt, gemeinsam mit der Region Hannover ein Konzept zur inklusiven Beschulung zu entwickeln. Parallel dazu hat der Rat mit DS 1327/2010 die Niedersächsische Landesregierung aufgefordert, „die gesetzlichen Rahmenbedingungen für die Einführung einer inklusiven Beschulung aller SchülerInnen zu schaffen. Darüber hinaus fordert die Ratsversammlung die Landesregierung auf, ein verbindliches Programm des Landes aufzulegen, indem sie Schritte zur Umsetzung der inklusiven Bildung in Niedersachsen formuliert und der finanzielle, personelle, wie auch zeitliche Rahmen festgesetzt wird.“
Sobald die Rahmenbedingungen dem Rat mit dem Konzept vorgelegt und beschlossen worden sind, werden diese bei den Sanierungsplanungen entsprechend umgesetzt. Bereits jetzt werden Teilaspekte (z.B. zum Thema barrierefreie Gestaltung und akustische Maßnahmen) entsprechend berücksichtigt. Dies gilt auch für die Planung des Vorhabens GS Meterstraße. Die Vorlage einer Haushaltsunterlage-Bau-Beschlussdrucksache ist für die zweite Jahreshälfte 2011 geplant.