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Schulwegsicherung Eichstraße 2
Anfrage
Mit Entscheidung vom 19.12.2005 (Drs Nr. 15-196/2005) lehnte die Verwaltung die vom SBR einstimmig beschlossenen Schulwegsicherungsmaßnahmen an der Eichstraße (Abpollerungen gegen sog. „Eckenparker“) ab. Begründet wurde dies u.a. mit der Verengung der Kreuzungsbereiche, die dazu führen würde, dass de verbleibende Fahrbahnfläche nicht mehr von allen Fahrzeugen genutzt werden könnte. Angesichts der Tatsache, dass eine Abpollerung wie vom SBR vorgeschlagen eine Ecke weiter, nämlich an der Einmündung Holscherstraße existiert, fragen wir die Verwaltung:
1. Wodurch entscheiden sich die genannten Straßeneinmündungen derart voneinander, dass an der Holscherstraße möglich ist, was an Rumannstraße und Volgersweg angeblich nicht möglich ist?
2. Könnten den Bedenken der Verwaltung bzw. von aha ggf. mit einer nur einseitigen Abpollerung der Eckbereiche (zur Seite Bödekerstraße hin) Rechnung getragen werden?