Antrag Nr. 15-0011/2019:
Veröffentlichung der Mitschnitte von Bezirksratssitzungen in Buchholz-Kleefeld

Inhalt der Drucksache:

Bitte beachten Sie, dass der folgende Text eventuell medienbedingte Formatabweichungen aufweisen kann. Eine formatgetreue Abbildung des Inhalts finden Sie in der Anlage "Druckversion.pdf".

Veröffentlichung der Mitschnitte von Bezirksratssitzungen in Buchholz-Kleefeld

Antrag

Der Bezirksrat möge beschließen:

Der Rat der Stadt Hannover wird gebeten, eine Ergänzung der §§ 22 und 32 der Geschäftsordnung des Rates vorzunehmen, die die Veröffentlichung der Mitschnitte zur Erstellung der Protokolle von Bezirksratssitzungen in Hannover (und somit auch in Buchholz-Kleefeld) zum Ziel hat. Diese sollten dann innerhalb des Ratsinfosystems zusammen mit den jeweiligen Schriftprotokollen hinterlegt werden. Wortbeiträge der die Sitzung Besuchenden sind nur mit deren Zustimmung zu veröffentlichen.

Begründung

Dankenswerterweise finden sich bereits die aufgrund der Mitschnitte in den Sitzungen des Bezirksrates erstellten schriftlichen Verlaufsprotokolle der öffentlichen Sitzungen im Ratsinfosystem wieder. Damit ist Hannover ein gutes Beispiel für die Ermöglichung der nachträglichen Transparenz bei politischen Entscheidungsfindungen. Nicht selten sind Diskussionen allerdings auch emotional geprägt. Dies kann ein schriftliches Protokoll nicht abbilden. Auch wir Mandatsträger*innen können uns so, insbesondere, wenn wir während einer Sitzung entschuldigt waren, in die Stimmung hineinversetzen, unter der Entscheidungen gefallen sind.

Eine lebendige Demokratie ist auf die Transparenz ihrer Entscheidungsabläufe angewiesen. Das schafft nicht nur an sich mehr Vertrauen, sondern dient auch der notwendigen Kontrolle der mandatierten Politiker*innen durch die Bewohner*innen.

Aus Anfragen zum Streaming von Sitzungen ist bekannt, dass dies von Seiten der Verwaltung aufgrund eines - vermeintlich - hohen Kostenaufwands nicht verfolgt wird (https://e-government.hannover-stadt.de/lhhsimwebre.nsf/DS/15-1111-2017F1). Diese Kosten entfallen weitgehend, wenn das, was sowieso vorhanden ist, genutzt wird, um es der interessierten Öffentlichkeit im Nachhinein zur Verfügung zu stellen. Diese mit öffentlichen Geldern erzeugten Daten sollten ohnehin der Allgemeinheit zur Verfügung stehen.

Dass dabei auf den Datenschutz geachtet werden muss, ist selbstverständlich. Während Mandatsträger*innen als Personen der Zeitgeschichte eingeschränkte Rechte genießen, muss bei Bürgerinnen und Bürgern, die unsere Sitzungen besuchen, die Anonymität gewährleistet bleiben können. Genauso, wie jetzt schon im Zusammenhang mit Bildaufnahmen der Presse ist daher sicherzustellen, dass eine Regelung zu getroffen wird, die die Veröffentlichung von Redebeiträgen datenschutzkonform gewährleistet.







Ein Beispiel dafür kann Göttingen sein. Dort hat man am 14.12.18 eine Erstellung von Mitschnitten mit dem Ziel der Veröffentlichung beschlossen (http://www.stadtradio-goettingen.de/redaktion/nachrichten/piraten_und_partei_ratsgruppe_begruesst_aufzeichnungsmoeglichkeit_fuer_ratssitzungen/ ).