Anfrage Nr. 15-0008/2005:
ECE - Einkaufszentrum

Inhalt der Drucksache:

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ECE - Einkaufszentrum

Anfrage

In der Sitzung des Bezirksrates am 1.11.2004 hat die Verwaltung die Ergebnisse des ECE-Fassadenwettbewerbs vorgestellt. Die Verwaltung teilte auf Nachfrage mit, den Teilnehmern des Wettbewerbs sei u. a. die Auflage erteilt worden, die Gebäudegrenzen der bestehenden
Straßenflucht einzuhalten.
Wir fragen deshalb die Verwaltung:

1.) Aus welchem Grunde wurde der Wettbewerb mit dieser Einschränkung zur Gebäudegrenze am Ernst-August-Platz und der Kurt-Schumacher-Straße versehen. ?

2.) Ist im Wettbewerb auch die Auflage gemacht worden, dass die Fassade in der Lage
sein müsste, die Befestigungen für das bestehende Lichtnetz über dem Ernst-August-
Platz aufzunehmen ?