Drucksache Nr. 15-0006/2022:
Feststellung eines Sitzverlustes

Inhalt der Drucksache:

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In den Stadtbezirksrat Bothfeld-Vahrenheide
 
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15-0006/2022
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Feststellung eines Sitzverlustes

Antrag,

gemäß § 52 Abs. 2 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) in Verbindung mit § 91 Abs. 4 S.1 NKomVG festzustellen, dass bei Bezirksratsherrn Eliel Mulumba die Voraussetzungen für den Verlust des Sitzes im Stadtbezirksrat Bothfeld-Vahrenheide gemäß § 52 Abs. 1 Ziffer 1 NKomVG vorliegen.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten
Entfällt

Kostentabelle

Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen.

Begründung des Antrages


Bezirksratsherr Eliel Mulumba hat mit Schreiben vom 22.12.21 seinen Mandatsverzicht für den Stadtbezirksrat Bothfeld-Vahrenheide mit Wirkung zum 01.01.2022 erklärt.
Gemäß § 52 Abs. 1 Ziff. 1 NKomVG endet damit seine Mitgliedschaft im Stadtbezirksrat Bothfeld-Vahrenheide durch Verzicht zum 01.01.2022. Die Voraussetzungen des Sitzverlustes sind vom Stadtbezirksrat festzustellen. Der Betroffenen ist Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben.
18.62.03 BRB
Hannover / 04.01.2022