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Feststellung eines Sitzverlustes
Antrag,
gemäß § 52 Abs. 2 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) in Verbindung mit § 91 Abs. 4 S.1 NKomVG festzustellen, dass bei Bezirksratsherrn Eliel Mulumba die Voraussetzungen für den Verlust des Sitzes im Stadtbezirksrat Bothfeld-Vahrenheide gemäß § 52 Abs. 1 Ziffer 1 NKomVG vorliegen.
Berücksichtigung von Gender-Aspekten
Entfällt
Kostentabelle
Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen.
Begründung des Antrages
Bezirksratsherr Eliel Mulumba hat mit Schreiben vom 22.12.21 seinen Mandatsverzicht für den Stadtbezirksrat Bothfeld-Vahrenheide mit Wirkung zum 01.01.2022 erklärt.
Gemäß § 52 Abs. 1 Ziff. 1 NKomVG endet damit seine Mitgliedschaft im Stadtbezirksrat Bothfeld-Vahrenheide durch Verzicht zum 01.01.2022. Die Voraussetzungen des Sitzverlustes sind vom Stadtbezirksrat festzustellen. Der Betroffenen ist Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben.
18.62.03 BRB
Hannover / 04.01.2022