Bitte beachten Sie, dass der folgende Text eventuell medienbedingte Formatabweichungen aufweisen kann. Eine formatgetreue Abbildung des Inhalts finden Sie in der Anlage "Druckversion.pdf".
Feststellung über den Sitzverlust von Bezirksratsfrau Theresa Hein
Antrag,
gemäß § 52 Absatz 2 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) in Verbindung mit § 91 Absatz 4 Satz 1 NKomVG festzustellen, dass bei Bezirksratsfrau Theresa Hein die Voraussetzungen nach § 52 Absatz 1 Ziffer 1 NKomVG für den Verlust des Sitzes im Stadtbezirksrat Mitte vorliegen.
Berücksichtigung von Gender-Aspekten
Gender-Aspekte werden nicht berührt.
Kostentabelle
Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen.
Begründung des Antrages
Bezirksratsfrau Theresa Hein hat mit Schreiben vom 11.12.2017 mitgeteilt, dass sie ihr Mandat als Bezirksratsfrau im Stadtbezirksrat Mitte niederlegt. Gemäß § 52 Absatz 1
Ziffer 1 NKomVG endet damit ihre Mitgliedschaft im Stadtbezirksrat durch Verzicht. Die Voraussetzungen des Sitzverlustes sind vom Stadtbezirksrat festzustellen; der Betroffenen ist Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben.
18.62.01 BRB
Hannover / 03.01.2018